Zo Ueber die Sittlichkeit der Vergnügungen.
gab, weil der Schöpfer für jedes menschliche Geschöpfmit gleicher Freigebigkeit gesorgt halte; wo man an-statt zu beten, alles nur mit-Empfindung, die mankaum Dankbarkeit nennen konnte, genoß; sollten hierdie Leute sich auch Pflichten machen? Sollten sie dieBrodbaume abhauen, um Korn im Schweiß ihresAngesichts aus der Erde zu ziehen? oder sich in diespanische Bergwerke schleppen lassen, um Ursach zuhaben, Gott stündlich für ihre Errettung anflehn zukönnen? He! . . .
Du lachst! und meinst, Westphalen seye nichtOtaheiti? Je nun, so kommen wir auf den rechtenFleck zusammen; so ist die Frage nicht, ob Redontenund Comedien erlaubt sind, nein! alles kommt danndarauf an, ob sie dem Orte, worin sie gehaltenwerden, angemessen sind; und ob die Person,welche sie besucht, ihre Pflichten dabei verletzt? Aberwozu denn die allgemeinen Urtheile über ihre Sitt-lichkeit und Unsittlichkeit in Ansehung unbestimmterOerter und Personen?
Man gewinnt doch noch immer etwas damit;man halt doch noch manchen zurück, der sich sonstdiesem Vergnügen zu sehr überlassen würde? .....sprichst du? O Freund! Freund! was soll der ge-meine Mann denken, wenn die Sittenlehrer mit allerMacht der Beredtsamkeit Opern, Comedien und Re-donten verdammen, und gleichwohl sieht, daß diegroßen Fürsten und Fürstinnen, deren Weisheit undLugend eben diese Sittenlehrer nicht genug zu erhe-ben wissen, ihrer Lehre geradezu entgegen handeln?Wenn eben diejenigen, welche eine Sache zu prüfenund zu schätzen wissen, sich an diesen Vergnügungengar nichts abziehen lassen? Muß er hier nicht ganzj