Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
Entstehung
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n6 Von dem wichtigen Unterschiede

Vorfahren, die von einem wirklichen Rechte nichtswußten, und wohl gar zweifelten, ob es dergleichenin der Welt gebe, hatten sich vereiniget: dasjenigefür förmliches Recht in jeder Streitfache gelten zulassen, was die von den Partheyen erwählten Män-ner, nach ihren großen oder geringen Einsichten, für ,gut und billig erkennen würden. Eben das kann manauch von der wirklichen Wahrheit sagen, worin sowenige Köpfe mit einander übereinkommen. Aber förm-liches Recht und förmliche Wahrheit lassen sich durch«aus nicht entbehren, und es ift eine vergebliche Frage,oder vielmehr eine Verwechselung dieser beiden ganzunterschiedenen Arten von Wahrheiten: ob man Wirk-liche Irrthümer hegen und nähren dürfe? Nur form»liche Irrthümer können nicht gehegt und ernährt wer-den, oder es liegt ein Fehler in der Grundverfas-sung des Staats.

Alle Nationen haben dieses erkannt, die eher anProceßordnungen, als an Gesetzbücher gedacht haben.Jene zeigen den Weg znm förmlichen Rechte, und diebeste Proceßordnmig ist die, welche den Weg in einMinimum verwandelt. Diese aber enthalten nur dasWirkliche Recht, welches, wie gesagt, zur Noth ent-behret werden kann; wie denn.auch der Großcanzleryon Cocceji die Proceßovdnung dem Gefetzbuche vor-gehen ließ. —.

Der traurigste Fall, worin ein Richter sich oftbefindet,, ist dieser, wenn er das wirkliche Recht au-genscheinlich erkennet, und es doch nicht zum förmli-chen machen, kann. / .Aber demungeachtet ist es besser,daß ein einzelner Mann traure, als daß man allesin Gefahr setze; und dies. würde geschehen, wenn jederRichter dasjenige, was er für wirklich Recht erkennet,sogleich als rechtskräftig annehmen könnte. Jeder

Mensch