Mehrbändiges Buch 
Patriotische Phantasien / von Justus Mösre ; Herausgegeben von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser
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120 Ueber den Unterschied

den, leben sie im Stande der Verbleste-rmig*). DieObrigkeit, worunter sie leben, kann sie als Wildfangebeerbtheilen.

Unsre Ergenbehorigen leben bis auf diese Stundebloß in der kirchlichen, und nicht in einer bürgerlichenEhe. Ihre Kinder erben von ihnen nichts, und dieLeibzucht**) des Mannes oder der Frau ist keine bür-gerliche Wirkung der Ehe, sondern der dem Gutsherrnbezahlten Auffahrt ***). Die Freien, welche in ei-ner Hode f) stehen- sind in gleichen Umständen; ihrRecht hängt von dem durch die Schutzurkunde ff)abgelöseten Sterbfalle ab; und man kann es nicht alseine bürgerliche Wirkung ihrer Ehe ansehen, daß ihreKinder von ihnen erben, und ihre Witwen ein gewis-ses in jeder Hode bestimmtes Recht haben. Sobald

sie

*) Derbiestern ist so viel alsHerrenlos werden, undsonach als ein bonui» vacans dem Landesherr» Heimfallen.Der Ursprung dieses Rechrs fällt in die Zeiten, da derBoden noch keinen zum Unterthanen machte, sondern dernsxus subäitilis auf Hörigkeit beruhet?. Wer damalskeinem Hörig war, wurde herrenlos geachtet. Manbraucht daS Wort Verbiestern von Menschen und Dich,»oN Häusern und Deichen- hie der Eigenthümer verlassenhat. Ein verbiesterter Mensch ist daher zugleich ein Wild-fang, albanns oder »ub-chrr. Der ^Uranus unterscheidetsich von dem lorb-miro darin, daß jener weder in Iilin-61060 noch in xloxio, mithin extra bannuni ist, ob ersich gleich in bann«, aufhält: dieser hingegen desselben ver-wiesen ist. Jener genießt des landesfürstlichen Schutzes zudem Preise, daß ihn der Landesherr beerbt. Dieser hinge-gen hat gar keinen Schutz, und ist vogelfrei.

*') Leibzucht, Ii-uskructus vitaiitius,

"*) Auffahrt, lauösmiuw.

k) Hode, Hut, Obhut oder Schutz; xrotootio vel sävoca-ti» spaoiaUs, pl-Aium, Echte.

kk) Schutzurkunde, locciAnitic, IiuiuL protaelionis.