377
gebeugt ward er nicht. Alle Dergleichsvorschläge wies er ab;da ward dann Herzog Christian Ludwig der vermuthliche Erbe,1733, kaiserlicher Commissarius, unterstützt von Preußen undBraunschwcig. Carl Leopold hatte die Geistlichen für sich, undbenutzte deren Einfluß Bürger und Bauern zu bewaffnen. Eskam zu verschiedenen Gesechten, wodurch die Braunschweigerdas Ausgebot zur Ruhe brachten. Fortwährend unter Anfein-dung und Thätlichkeiten von Seiten Carl Leopolds sührte derCommissarius sein höchst lästiges Aint bis zu des ersteren Tode,1747. Bon nun an bemühte sich Christian Ludwig, aufseifrigste allen Streit zu schlichten; und es gelang seine rund seinesErbprinzen unermüdlicher Geduld, nach vielen Verhandlungenden landesgrundgesetzlichen Erbvergleich mit Ritter- und Land-schaft 1755 abzuschließen.
In Grundlage des alten Herkommens, und darauf ruhenderbisheriger Verträge hat dieser Erbvergleich in dem Kampfe derneuen Zeit, wo Fürstenübermacht siegreich mit Volksfreiheitenrang, den Landbegüterten mit ihren Hintersassen, deren väter-liche Versorgn sie sein durften, und den Städten: Sicherheitdes alten Glaubens, Freiheit des Thun und Lasscns, Zustim-mung in Steuer und Gesetzgebungssachen fest erhalten. Undzwar was hierin streitig geworden, das wird entschieden in kla-rer bündiger Sprache aus der Weisheit der Erfahrung, daßdadurch die Landesherren in aller Selbständigkeit und für dieNoth auch in Machtfülle landesväterlich walten, und-die Un-terthanen auch in eine innerlich-freie Entwickelung eintreten,durch welche manche Männer zum Beherrschen der Verhältnissegeschickt wurden, um in dem anderen weniger freien Deutschlandeine eingreifende Stellung zu erlangen. Kern Land hat so vieletüchtige Staatsdiener an andere deutsche Länder geliefert.
Der Herzog Friedrich von Schwerin, der 1756 seinemVater folgte, wurde im siebenjährigen Kriege von Preußenaus seinem Lande vertrieben, weil er treu bei Kaiser undReich stand. Mecklenburg mußte seine Mannschaft und alleMittel unter großem Verderben an Preußen hingeben.
In Strelitz war eine friedliche hausväterliche Herrschaftwährend dreier Regierungen fort gehandhabt, und grade dieseHerzöge thaten viel dazu, der bedrängten Landesfreiheit aufzu-