o i.Entst.d.Rep.d. verein. Niederl.- 1609. 109
Finanzrath zur Seite standen. Ein allgemeinesAppellationstribunal bildete der hohe Rath zuMecheln.
Die i? Provinzen waren: 4 Herzogtbümer: Trabant,Limburg, Luxemburg, Geldern; 7 Grafschaften: Flandern,Artois, Haivault, Holland, Jemand, Namur, Aütphen;r Markgrafthum: Antwerpen; 5 Herrschaften: Mecheln,Friesland, Utrecht, Groningen, Overyssel. — Cambrayund Franche Comt« wurden als abgesondert betrachtet.
4. Wenn aber den Fürsten hier die ständischenFormen beschränkten, so beschränkte ihn noch weitstärker der Geist des Volks. In seiner Ver-fassung sah es sein Glück; und darin lag seineKraft. Das Gefühl des hohen Wohlstandes undReichthums, -— die Frucht des alten Handelsder Belgischen Städte, -— unter dem Schuh jenerVerfassung erworben, machte sie ihm theuer. Esgab kaum ein Volk leichter zu regieren, wenn manseine Rechte unangetastet ließ; aber auch hartnäk-kiger zum Widerstände, wenn man sein Heilig-thum angriff.
5. Lage der Provinzen beym RegierungsantrittPhilipp'S II. Den Keim zu den künftigen Stür-men hatte hier schon lange die Reformation ge-legt, die in einem Lande, wo es der durch Reich-thum und Geburt unabhängigen Menschen so vielegab, jedoch — was für die Folge entscheidenh
war