1ZO >l. Buch. 2. Capitel.
„ Nachfolger gewählt. Aller Streik um solche Wah-„len werde von dem Bürgermeister je für den„ besten entschieden. Es leisten alle Zunftmeister„ an den Bürgermeister den Eid. Sie, die Raths-herren von der Constabel, und er, der Bürgermeister,„halten den Rath. Wenn Rudolf Brun stürbe,„und Heinrich Biber, und Rüger Manesie, beyde„Ritter, oder Hanns von Hottingen und Jacob der„Brun oder einer derselben sey noch am Leben, so„soll einer dieser zu seinem Nachfolger in dem Bür-„germeisterthum erwählt werden. Von S. Johan-nes Baptisten bis zu S. Johannes des Evangelisten„Tag und von diesem Fest bis auf jenes, daure tie„ Gewalt eines Rathes. Vor jedem dieser Feste an„dem vierzehenden Tag werden die Meisterbole„von den Zünften zur Wahl neuer Zunftmeister ge-halten, und wählt Rudolf Brun die sechs Wahl-„Herren und mit ihnen die Ratsherren: An S. Jo-„hannsen Abend in der Mitternachtsiunde, wenn zur„Mette geläutet wird, alsdann treten die alten Rä-„the von der Verwaltung, der neue Rath fängt an„zu regieren. Es richten die beyden Räthe jeder„ über die Frevel seiner Zeit, über Geld und Unge-horsam jeder Zeit, ohne Nachlastung der Bußen,„ohneMiethe noch Gaben; bey Verstoßung von dem„Amt und bey ewiger Verbannung. Es mag auch„der Bürgermeister, wenn es ihm nothwendigdaucht,„nach seinemWolgefallen zwey oder drey witzige und„bescheidene Männer des nichrregierenden Rathes zum
Rach-
152) Der Stick fallt vor, wenn die Wahl inne lieht(wenn die Stimmen gleich sind).
15g) Der wäglie (geschickteste uns befte ist nun der,schon alte, Ausdruck der nöthigsten Eigenschaften,izg) Dieser Name ist solchen Junftversammlungeneigen; Bore heißen sie alle, weil den Zunftgenossendarein zu kommen geboten wird.