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Der Geschichten schweizerischer Eidgenossenschaft Erstes [bis Sechstes] Buch / Durch Johannes Müller
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Geschichte der Schweiz. iz,

Rathschlägen berufen. Unschädlich dem durch tauch- tigsten gnädigen Herrn, Kaiser Ludwig von Rom,und römischem Reich, wurde diese Verfassung fürewige Zeiten angenommen." Sie wurde bekräs-tiget in dem folgenden Jahr,Dienstags nach S.Maria Magdalena; mit Willen, Sigel und Un-rerfchrift Elifabech, von Gottes Gnaden Abbtissmdes Gotteshauses Zürich, und mit weisem Rath,mit Unterschrift lind Sigel des ehrwürdigen Herrn,Grafen Kraft von Tokenburg/ und aller Chorher» ren des Capitels zum großen Münster."

Die Zünfte des Alterthums, bey den Athemen-fern, den Römern und Franken ""'), waren militäri-sche Abtheilungen. Die Innungen wurden veran-staltet, als bey der ersten Theilung der Gewerbe derHandelskreis zu eng war, als daß der Vertrieb nichthätte müssen gesichert werden. Zu Zürich war jederHandwerksmann als Bürger in einer Zunft, alsHandwerker (da noch damals oft Einer mehrere Hand-werke trieb) mochte er von mehrere Innungen seyn.Zünftig war nur der Mann, in die Innungen kamenauch Weiber Die Zunftmeisterwahl gieng un-gefähr so zudaß der abgehende Zunftmeister zwey Männer zu sich nahm; daß jeder Zunftgenosse,einer nach dem andern, unter verschworner Ver-

I 2 schmie-

155) Die die tribug; diejenige nicht genug be-

kannte Abtheilung, wovon bey den Franken nchuuigenannt wurden, welcher letzter«, den Grafen unter-geordnetes Amt in vielen Urkunden vorkömmt. Ichwill nicht sagen, daß jene erstem zu nichts anderindienten, militärisch war aber die erste Bestimmung.,56) Bey den Krämern wurde auch die Zunft Weiberngegeben; es war aber doch immer, so fern sie In-nung war.

,57) So bey den Schmieden. Man hat kaum vierder alten Zunftbriefe.