Der Bauernkrieg, die Menscheurechle und der -I. August. Igg
res zu thu» als sich huldigen zu lassen, und der erste Gegenstandernsthafter Berathung war die Lieblingsidee Lafahettc's, der An-trag, das Verfassungswerk mit einer Erklärung der allge-meinen Menschenrechte zu eröffnen.
Eine selche Erklärung hatte das befreite Nordamerika in knap-pen lakonischen Worten seiner Verfassungsurknnde vorausgeschicktund der junge Freistaat hatte das gekonnt, weil der Boden, aufdem er stand, noch ungepflügt, eine geschichtliche Ueberlieferungnoch nicht vorhanden war.
Hier war der Fall ein anderer. Man befand sich inmittender kolossalen Ruinen einer alten Monarchie und hatte die wildeSelbsthilfe von Hunderttausenden vor Augen. Hier galt dasschöne Wort Mirabeau's vom 18 . September: „Wir sind keineWilden, die nackt vom Ufer des Orinoko kommen, um zu einerStaatsgesellschaft zusammenzutreten. Wir sind eine alte Nation,und ohne Zweifel zu alt für unsere Zeit. Wir haben eine ge-gebene Regierung, einen gegebenen König und gegebene Vornr-theile. Wir müssen das Alles, soviel irgend möglich, der geschehe-nen Umwälzung anzupassen suchen und die Plötzlichkeit des Uebcr-gangs verhüten." Ob, während draußen der Bauernkrieg wütheteund drinnen eine neue Ordnung erst iin Entstehen war, als ersteReformmaßregel sich empfahl, ein möglichst weites Ausmaß vonGrund- und Menschenrechtcn aufzustellen, war in der That zwei-felhaft. Eher galt es, an die vergessenen Pflichten, als an diebereits mit der Faust erworbenen Rechte zu erinnern. Und dochneigt jede Versammlung dieser Art instinktiv zu solchen Abstrak-tionen. Die Erfahrung, scheint es, muß selbst gemacht sein. Bei-spiele fremder Vorgänge helfen Nichts.
Die wichtige kostbare Zeit, in der die Nationalversammlungdie nothwendigsten Pfeiler einer praktischen "Neuordnung der Dingehätte feststellen können, verstrich unter abstrakten Debatten, undan die dringendsten Aufgaben kam man wahrscheinlich erst dann,wenn Frankreich nicht mehr nach der Versammlung fragte.
Der Entwurf der Grundrechte war übrigens an sich nichtunbedenklich, ganz abgesehen davon, daß seine Berathung schlech-terdings nicht zeitgemäß genannt werden kann. Die drei wesent-lichsten Bestimmungen, die von der angeborenen Freiheit undGleichheit aller Menschen, von dem unveräußerlichen Rechte der