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Ludwig Häusser's Geschichte der französischen Revolution : 1789-1799 / Herausgegeben von Wilhelm Oncken
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Erster Abschnitt. 8. 6 und 7.

Unterthanen auf Widerstand gegen Unterdrückung, von der aus-schließlichen Souverainetät der Nation trieben zu Consequenzen,zu denen sich die Antragsteller selber am wenigsten bekannt habenwürden, wenn sie sich ihrer jetzt schon klar bewußt gewesen wären.

Der Satz, die Menschen sind geboren und bleiben frei undgleich an Rechten, war richtig und unverfänglich, wenn er Gleich-heit vor dem Gesetz beveutete; sollte er aber materielle GleichheitAller an Besitz und Genuß aussprechen, dann führte er zu einerAuslegung, die bis jetzt kein Verständiger in Frankreich wolltenoch wollen konnte.

Von dem Recht des Widerstandes machte eben ganz Frank-reich bis in seine tiefsten Schichten hinab den ausgedehntestenGebrauch: es jetzt noch förmlich als Grund- und MenschenrechtHinausgeben, hieß Oel ins Feuer gießen und Bestrebungen sank-tioniren, die nicht bloß der alten, sondern auch jeder neuen ge-setzlichen Ordnung gefährlich werden mußten.

Der dritte Satz endlich von der ausschließlichen Souveraine-tät der Nation, gab den Republikanern das Reckt zu sagen: Wasbedeutet jetzt noch ein erblicher König? Er geht nicht aus derSouverainetät der Nation hervor, er muß beseitigt werden umder Grundrechte willen. Mit dieser Art Souverainetät war jedesKönigthum unvereinbar, und doch war die überwiegende Mehrheitder Versammlung monarchisch gesinnt, Lafayette selber ein loyalerAnhänger des Königthums. Wozu weckte man Bögehren, die manzu erfüllen nicht geneigt war und nicht geneigt sein konnte?

Dieser Satz warf den Pfeil weit über das gewellte Ziel hin-aus, forderte das demokratische Bewußtsein recht eigentlich in dieSchranken, und rief einen Widerstand auf, den man erst wiedermußte zu unterdrücken suchen, wenn die Verfassung selber fertigwar, auf die Gefahr, daß beide, Grundrechte und Verfassung, dar-über zu Grunde gingen.

Staatsmännisch allein war, was Mirabean meinte, als ervorschlug, man solle die Frage der Menschenrechte vertagen, bisan den Schluß des vollendeten Verfassungswerkes, aber er drangnicht durck.

Die Bedenken, welche eine nüchterne Erwägung dem Drän-gen der Enthusiasten entgegenzusetzen hatte, blieben übrigens in derVersammlung selber keineswegs ohne alle Vertretung.