§. 14 .
Die Beschwerden des deutschen Reichs. — Die Girondeund der Krieg (November 1791 — März 1792).
Die Beschwerden des deutschen Reichs.*)
Vor 1789 war noch ein guter Theil der deutschen Reichs-fürsten, namentlich aus den westlichen Gegenden, auf französischemGrund und Boden begütert und im anerkannten Genusse bestimm-ter Lehensrechte von ansehnlichem Unifang. Der westfälische Friedehatte an diesen Rechten nicht gerüttelt, vielmehr ausdrücklich be-stimmt, daß die französische Krone über Elsaß und Lothringen keineanderen Hoheitsrechte erhalte, als sie das Haus Oesterreich bisherbesessen und daß die Rechtsverhältnisse der Reichsunmittelbaren inLothringen und Elsaß, Freigrafschaft und Luxemburg unverändertbleiben sollten.
Alle Sonderrechte der einzelnen Lehensherren waren mithinvon dem Wechsel der Oberherrschaft unberührt geblieben und konn-ten nach streng formellem Rechte auch durch keinerlei innere Wech-sel des französischen Staates in Zukunft berührt werden.
Im Laufe der Zeit hatte die französische Krone Anstrengungengemacht, einen Theil dieser Rechte zu Gunsten ihrer eignen Macht-vollkommenheit einzuziehen, und die deutschen Herren hatten, vomReiche im Stich gelassen, theils in allen, theils in einzelnenDingen sich zur Nachgiebigkeit bequemen müssen. Für den Ver-
x Häusser's deutsche Geschichte. I. Bd.