Die Beschwerden des deutschen Reichs-
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lust einzelner Gerechtsame aber an die französische Landeshoheit,die sie gleichzeitig anerkannten, hatten sich die mächtigen Reichs-stände den Genuß der übrigen, namentlich der finanziellen Er-trägnisse, der Zehnten, Zinsen, Gülten, die gutsherrliche Verwal-tung und Gerichtsbarkeit, feierlich von Frankreich garantircn lassen.So Straßburg, Speher, Würtemberg, Pfalz-Zweibrücken, Knr-trier u. A.
Da kani die Nacht vom 4. August, welche mit einem einzigenBeschluß alle Feudalabgaben, die Gerichtsbarkeit, das Jagdrecht,die Zehnten, die Grundzinse, Gülten u. s. w. theils ohne Entschä-digung abschaffte, theils ablösbar erklärte, und eine Reihe anderernoch tiefer einschneidender Maßregeln eröffnete. Das traf nichtbloß den ganzen französischen Adel, sondern auch die deutschenReichsfürsten und Ritterschaften. Der Fall war also ein völker-rechtlicher.
Die französische Nationalversammlung konnte den französischenGrundherren ihre Rechte und Einkünfte nehmen, aber nicht aus-wärtigen Fürsten, die außerdem den Buchstaben bestimmter Ver-träge mit der Krone auf ihrer Seite hatten. Darüber war an-fangs so wenig ein Zweifel, daß man die Billigkeit einer Entschä-digung der deutschen Fürsten auf allen Seiten anerkannte.
Dem ersten Schritt vom 4.—5. August folgte bald ein weiterer.Im November 1789 wurde der geistliche Zehnt abgeschafft, danndie Kirchengüter zu Nationalgütern erklärt, jede fremde geistlicheGerichtsbarkeit aufgehoben und endlich die ganze alte Kirchen-verfassung umgestürzt.
Verband und Eintheilung der Bisthümcr am Rhein stammteaus einer Zeit, wo das ganze Gebiet ein einziges großes fränkisch-karolingisches Reich vorstellte. Trier, Mainz, Köln breiteten sichüber einen guten Theil französischen Bodens aus, Speher undWorms desgleichen.
Die Aufhebung der Zehnten und geistlichen Güter war deß-halb für diese halb französischen, halb deutschen Kirchenstaaten,sammt den Orden, die unter ihnen Besitzungen hatten, ein furcht-barer, fast vernichtender Schlag; die neue Diöcesanordnung aber,welche die ounstitntion civile <!u clerKe mit sich führte, wargerade für die bedeutendsten unter ihnen eine förmliche Kata-strophe.