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Vierter Abschnitt. K. 14.
Die Rechtsverletzung, über welche sich die Betroffenen beklag-ten, war offenbar, aber ebenso offenbar war die Ungunst der Lage,in der sie sich befanden, wenn sie Genugthuung oder gar Wider-ruf verlangten; denn gegen sich hatten sie nicht bloß eine großeNation, die eben jetzt einiger wurde als je vorher, sondern auchihre eigenen Unterthanen, denen die Nationalversammlung allenur möglichen Freiheiten gewährte, und für sich außer dem for-mellen Rechte nur das deutsche Reich, dessen oberstes Organ geradein die mühseligsten Berathungen darüber vertieft war, ob derMaurermeister Schneider wirklich schuld sei an der Baufälligkeitdes Kammergerichtsgebäudes zu Wetzlar.
Im Laufe der Revolution zeigte sich bald, daß diese schwachenwestdeutschen Fürsten ihr nicht Trotz bieten konnten, und wennsie irgend eine Entschädigung wollten, sogleich zugreifen mußtenohne Zaudern, denn sonst erhielten sie gar Nichts.
Um die Entschädigungsfrage drehten sich nun 1789 und 1790zahlreiche Correspondenzen und Verhandlungen zwischen Frankreichund dem deutschen Reich.
Die vorderen Reichskreise nahmen sich ihrer geistlichen Fürstenan, deren Rechte urkundlich unwiderlegbar nachgewiesen waren undrichteten Beschwerden an den Reichstag «Anfang 1790).
Die erste Erklärung der französischen Nationalversammlungvom 15. Mai 1790 gab zu, daß hier ein ausnahmsweiser Fallvorliege und beharrte zwar darauf, daß die Einheit der Nation überAlles gehe, stellte aber für die „Besitzer gewisser Lehen im Elsaß"Entschädigungen in Aussicht, die freilich nach dem Gutfinden derNationalversammlung, nicht nach gegenseitiger Vereinbarung be-messen werden sollten.
In eben so allgemeinem Ton waren die Zusicherungen gehal-ten, welche der französische Unterhändler Ternan im Sommer 1790den westdeutschen Höfen überbrachte.
Daher die Abneigung der Letzteren sich überhaupt auf Unter-handlungen einzulassen, die im besten Falle ein Entgelt in Assigna-ten versprachen, und ihre Hoffnung auf den Reichstag.
Der Reichstag hatte, bei seinem langsamen Geschäftsgang,erst Januar 1791 Zeit, sich mit der Sache zu beschäftigen, als dieDurchführung der revolutionären Dekrete bereits im vollen Gangewar. Die französische Krone war noch immer bereit zu einem