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Kücken - Historie Neues Testamentes
Unter den Lsnonibus, deren dreißig in der funss-jehenden 8csiion gemacht worden/ und welche meistensvon der Kirchen-Zucht handeln, ist der acht und zwan-tzigste sonderlich merckwürdig, vermöge dessen demBi-schoffe zu Constantinopcl die andere Stelle nach demRömischen zucrkanm ward. Dnss suchten die Rc°»uAchU N'.'s "il- Weit- »» ^»ne-rtr-iden . und
gab nach der Zerr Anlaß zu vielen Ungelegenheitenzwischen Ronr und Constanrinopel, wovon die Nach-richt hin und wieder anzutreffen*
XXi.
Was siltd vol'pni-ttculA'-LonciÜL odek 8M-väi gehalten worden?
Man mn'ck- t nur die vornehmsten, die sind
1. Rechtgläubige.
2. hetzerisch.' oder 8 c!nbusr sche.
XXII.
Wa6 sind vor rcchtgsäubige partic-chsiar-8/noäi gehalrcn ivorden?
Ich wik! sie nach den Theilen der Welt anführen
I. Die 8VdMvo8 in Asien.
II. Die 8VXI00O8 in Africa.
UI. Die 8lhdiOV08 in Europa.
XXIll.
Was vor 8>chioäi sind in Asien gehalten'worden?
i. Der- 8Vd,'OvV8 zir VI 08 ? 0 bl in Palästina
i. Unterschiedene 8 VbIOLl zu Larchago, davondie merckwürdigsien
Der 5 ),nociu 8 Anno 40;. nach dessen Schlüsse dieDonaristen zur Gcmeinschafft kolenniccr eingeladenwurden, r)
Der8yuOciu5Anno4r2' gegen LA^l.H 8 HVb 4 , wor.innen- er verkämt , und w"gen seines beharrlichen Irr-thums aus der Kirchcn-Gemeinschafft gcsiosscn ward.Er wolte zwar nach Rom appeliiren, ließ es aber end-lich bleiben, und gieng nach Epheso. a)
Der 87N06U5 Anno 418. wieder die pekagianer.Es waren 214. Bisch äffe darauf zugegen/ und dieLa-uonez desselben, welche von einigen unxrcht vorLano-ae; deS choncUli zrrXIüeue angegeben werden, b) sindsehr berühmt. Ich will sie kürzlich melden. Sie se-tzen also l. daß Adam von GDer nicht sterblicherschaffen worden. N. Daß die Rinder zur Ver-gebung der Sunden gerauht werden, weil sie dieErb-Sünde an sich haben. M, Daß die GnadeGattes nicht nur die Sünden vergebe, sondernauch Beystand-leiste, sie zu vermeiden. IV. Daßuns die Gnade Christi mehr nur Er kenntniß ver-leihe, was man thun soll, sondern auch die Lie-be entzünde, daß man das verrichten könne, wasman weiß. v. Daß man ohne GDtres Gnade»rechts Gutes thun könne, v 1. Daß es ein wabr-h .fftigcs Wort sey So wir sagen, wir habenk ine Sünde, so verführen wir uns selbst. V k.Daß auch) die Heiligen sagen müßen: Vcrgieb
r,L?Licv5 von Aix durch cin Libcl! anklagten. scksA-6iV8 fand sich silbsi darauf ein, und weil er die ihinvorgelegten Veschuldigunaen verdamnite, so ward crauf diese Erklärung der Kirchen-Gemeinschafft würdigerkläret; u) dessen er sich nachmahls berühmek hat.Eigentlich aber ward er vielmehr verdammet, wal dieLehren, so er sonst führetc, hier aber äülimulnete, mitdem Van» beleget wurden, x )
2 . Der SVblovVd zu AntiochienA»no448.WA8
von Läella hatte vier Aeltesten ,. 5^verLi.i, crnvr.,,'pnd rvroüivn exeommuniciret. Diese vcrklag-«en ibn bey onr^no zu Antiochicn, welcher ivän en>.ren ließ. Indessen gieng es gegen Ostern, und oo>^v5verlangte von ,vä, daß cr die Leute des Bannes erle-digte /welches dieser jenem zu seinem Schallen st.lletc.Solchergestalt wurden die Aeltesten -chlbwiret, dochmit dem Bedinge, daß sie bis zu Austrag der Sachevicht aus der Stadt weichen soltcn. Als aber der8)-nväus gehalten ward, hatten sich 'Eim und cvxv; un.Achtbar gemacht, welche denn nochmahlen mit dem
Banne beleget wurde», v )
XXIV.
WV6 vor 8^noäi sind in Africa gehaltenworden r
" -cvcv 8 Hdiv 8 L.Nteks. üb. I. c. 5 . u)
!,>«-»' ,-lr. Ick. 2 . c. 47 . ir. 4 e xe!t. k»I. c. 19 . Z 2 . » ) läem
«^iü. 96 . 7 ) Lvocil. Lkiilcea. »Ä. 10 »
tcn, vermöge dessen einem Afrimnischen Oerico nichtanders als an ein Asricanlsches LoncUnini zu Zppebi.ren erlaubet ist. S ölte aber jemand über Meer, dasist, sonderlich nach Rom appcüircn, der solle von kei-nem Africaiiischen Bisehosse zur Gemein schasst ange-nommen werden. c)
Der 8ya«äu8 Anno 419. von 21". Bistbössen, wor-zu die srwellmon des Aeltesten A?IAkd!l an den Pabst2USMV>1 Anlaß gegeben hatte. Bey dieser Gelegenheitwolte 2osik,iv8 behaupt'« , daß die gppcilsriones derGeistlighit von allen Orten rechtmäßig an ihn ergien-gen , und führere zum Vcwciß ein.n Sardiccnsischenh:snonem an, welchen er vor einen Nicättischen aus-gab , worinn dem Römischen Stuhle solches Rechtjolte seyn zugestanden worden. Die Römischen Lega-ten waren mit daraufzugcgen, und vi^iictni ihr Recht.Der 8>noäu8 beschloß, daß man dic wahrhaffken LxLm-pl.-jz des Nicanische» Q^neilii anfsuchcu solle, damitman daraus sehen könte/ wiefern des Pabstcs Ansin-n-n gegründet wäre. Wie schlecht aber der RömischeStuhl mit dcm Beweiß bestanden, ist sonst schon er-wähnet worden.
2. Die 8VXIOl)l bilbLiVHAdiAL, deren erstererAn-"040a. gehalten worden. Auf diesem ward beschlossen,
daß
r) Loci. SN. c. 92. » ) 8. Kt.8dIX6L snn,!."!'. z. p. 257.s-,,. b) IbicI. P.-86. c) c«!t.