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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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I. Cap. von den Zwiftigkeiten.

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auch conclicikingrs nichts helfen , cdcr es flehe in^Predigcrs vor unerheblich, und billigte zwar dieder wahren Ordnung, so bekäme es in der That zu »eigenmächtige Aendrung der Kirchenordnung nicht;wenig: Sie mühe daher (.ale^cn-iea und ohnbe-allein sie rieth dcch, daß man den Prediger Zeit

dingt seyn rc. n)

Die Moserische Vleynung ist nick)t nur in einigenSchriften z E. deSEi s yn sck ei Nunif eril beyläufig beleuchtet, o) sondern auch vcn Herrn M.D Uieu in einer besondern Schuft p) widerlegt,darinne er beweisen wolle: 1) Es sey zu gewistenZeiten, und bey besondern Umständen nöthig, dieAbsolution bey einem Priester zu suchen. 2) DieAbsolution werde dadurch nicht aufgehoben, we lder Mensch volkommene Vergebung bey GOtt er-lange. g) Ein Prediger könne bey der so sehr ver-fallenen Kirchenlicht seinem Gewissen dennoch ra-then 4) Es sündige derselbe auch nicht, wenn ergleich die Absolution solchen ertheile,- deren Seelen,zustand er nicht volkommen inne habe. g) Alsman hernach in den ^amburguchen Dop träge»bey Erzchlung dieser Schrift aewünschet hatte, daßHerr Brulcr in dem Hauptbcwcise, tn ß die P»ti-rurrvciedte eines rheus -unc gortliche Drönungsey, bündiger möchte geschlossen haben, verantwor-tete sich dieser in einer so genanten rurr n Aund bezog sich auf die Schriften angesehener Cer-tcsgelchrten. r)

Sonst hatte ein gewisser Prediger in Branden-burgischcn Landen wegen des <-,une»rl-f!cg.'ns und

lasse, und versuche, ob man ihm seinen Scrupelbenehmen könne: im Fal aber dieses nicht geschehen,und derselbe aus Aengstlichkeit seines Gewissensvor solchen Kirchengebrauch immer einen Abscheubehalten solte, so sey doch dwRemotion darum nichtanzurathen, weil i) er sein Amt sonst treulich ver,sehe 2) hier aus ängstlichen und irrenden Gewissenzu Handelnscheine z)nic1t dieBetchte und Absolutionselbst,sondern nur das dabey üblicheFormular nebst demHandaustegen geändert habe 4)auch niemand bey seinerGemeinde darauseinigenAnsroß genommen: man wollees also in dem Fall der königl.Entscheidung überlasten,entweder die Sache zu tolcrircn,edergedachtemPredi-ger von diesem Stück der Kirchenordnung zu dispenst,ren i) u. s w Diesem Gutachten war eine Schrift bey,gelegr, darinne die angegebene Scrupel des Predi-gcrs gcprüfet, die Beychehutlung der besondernL e ehre überhaupt, wie auch des Haiidauslegonsund der gewöhnlichen Lossprcchungs-Formn! in,sonderheit gcrechrferkiget, und die gemachten Ein-würfe von Punct zu Punct beantwortet waren. )Als man vor einiger Zeit in gewisten Landen diePrivatbklchte durchaus abschaffen wolle, und dergedrängte SuperinrendenS sich deswegen bey HerrD. r>.rl!>n^nrttn Raths erholte, ging dieser dahin:

der Absolnnoiis - Form»! einen grosen Scrupel Man solle Vorstellung dcöhalben bey der Lautes,bekommen. Er wolle den Beichtstuhl nur, wie er Herrschaft thun, so lange als möglich wäre, ummeynke, in Ansehung des nützlichen behalten, und^den Gebrauch der Privalbeichte beybehalten zu dür,nur einem jeden, der seine Beichte gesprock cn, nach fen r Im Fal aber der Landesherr dem ohneracbtetBefinden, Unterricht, Rath und Trost aus Gottes durchaus auf der Abstellung derselben beharren solle:Wort geben. Das Hnndauslecie», hielt er vor un-.so könt n die Geistlichen, nachdem sie alles versucht,nöthig, verwegen und gefährlich; und in der Al sc-Iwaö birtliche Verstellungen vermögen, nichtnur ch,Introns - Formul den Nahmen des drei einigen Ine Versündigung und Theilnechmuna fremder Si n,GOttes also leicht zu gebrauchen, dauchro ihm gar den weici en, und solchen Befehl gehorchen, sondern

unbedachtsam zu seyn. Es geschahe dieses mit Zu-friedenheit der Gemeine. Dem ohngeachtct fandder Inspccror vor nöthig es dem königl. Constftcri»zu melden. Der Prediger verantwcrtete sich' andieses durch eine ausführliche Schrift, darinne erseine Bedenklichkeiren entdeckte. Die Acren wur-den endlich an die rhcol. Faeultät nach Halle ver-schickt. Diese hielt d>e angebrachte Gründe des

n) Früh auchcicsene Früchte A. >7»». p. "-zo.as Lee Ministet ii zu Eüstrow theologische Schutzschrift rc.Rostock »7Z9 -?-> 9- Fortgesetzte Sammlungen vonA. U N- A -74r p. g-9- ^

,4 bl. Beni (Surecker-, kurze Warnung vor Herrn I 2Mchcr» Lehre von der Beichte Frankfurt 174; in «g) Nachrichten von du, neuesten theol. Büchern 's. ilp ;?>. ieg. Fortgesetzte Sammlung von A.U.N.A.17.Zv. 579.

r, Fortgesetzte Cainlung von A.u.N-A- i?4z. x. jij?

waren auch ba u verbunden, u) Sie halten aberdas letzte nicht nöthig, weil die vorhergehable Ab,steUung unterblieb.

Es »st vormals gemeldet worden, wie man inden Brandenburgischen Landen es durch verschiedeneVerordnungen den Beichtkindern frey gesteliet, obsie sich vor dem Genuß des heil. Abendmahls zurordentlichen Beichte, oder nur in der Vorbereitung,oder in des Predigers Hause emsinden wolten.x)D>e,

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<i) Laumgartens theologische Bedenken. ZweyteSam,

lUIIg P. >0 4- >Ls.

r) Nachrichten von den neuesten theol. Büchern 1 '. lk.p. 66?. tecp

u) Paumgarrens thcoll Bedenken. Vierte Samiulimg

y. 67, 7,. icg

x) S oben g. 12 >. st.