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III. Fortsetzung von 1741. bis 1745.
falls, e) Sonst hat noch ein geübter ChronologuS,Herr Rohlreif in seinen Uns« lrch grossenTrübsalen 174z. die Vengelische Erklärung wie.derlegt. 5 )
Es hat auch nicht unter den übrigen Religion-,verwandten an Vertheidigern des rauieiivjäbr» en)xeichs gefehlet. Der Verfasser der l.ccr^,l,g»e, hat vor wenig Jahren ein chrliasiischee Reichbehauptet, da d>e fanatischen Meynungen über al-les kriumppiren würden, g) und das haben die mei-sten von Venen gethan, welche schwärmerische Dingeausgekramet, und die Ewigkeit der Höll-nstrafenmit ihm geleugnet haben. Eben ein solches Reichsamt denen damit verknüpften irrigen Dingen hate>n Mysticuö unv ÄUegorist in Engelland Snm clIs Nsöi» in seinem Buch >Vn Lxpl^nukionnkricnptue« propbecic; 6c- . 1742. behaupten wollen, ti) da.bey w»r uns aber nicht aufhalten.
XV.
Was ist noch von dem Streit Westen derWlederbringung zn imrcken?
Dieser ,st noch nicht geendiget; doch scheint derIrrthum selber nicht weiter, als die Zwistigkeiten,um sich zu greifen. Der Streit ist gar mäßig ge-führt worden. Rcformirte und Lutheraner habensowol bey Gelegenheit, als in eigenen Schriftenden sogenannten ewigen Evangelisten widerspro.chen. Von ersteren hac ihnen z. E. Es uche zuRinteln eine eigene Schrift entgegen gesejt, wel-che dessen Predigten, 2 ^ii» 0 liches Vertrauendes Vslcks Ssrres auf den Herru ' einen Bun-des. »Asrr, >) genant, als ein Anhang beygefügetworden Er führte seinen Beweist aus Schrift,und Vernunft. D e Beweise aus der Schrift sindin acht Classen geordnet. Es stehen » solche, wodie Hallenstrafen ein ewiges Feuer genennet, 2)d>e, wo ine wer Ewizkelren gedacht, z) denselbenalles Ende abgesprochen 4) eine Verqleichung mitder Ewigkeit des Zustandes der Gerechten angestel.ler ) den Ver>am:nren alle Hofnung der -c^rlö-strn t benom nen 6) den Teufeln keine Erlösung jngestanden 7) dem Löse eld Christi ein unendli.ä?er LVehrr beygeleget, und hiermit zugleich angedeutet wird, daß die Sünde eine unendlicheStrafe verdiene, 8) mit Ausschliessung aller an-
e) Dieselben I. p »86.
f) Fortgesetzte Sammlungen von A. und N. 174;.k 4 ;r.
xs Eben dieselben A. »74Z. p 100. .
b) Nachrichten von den neuest, thcol. Büchern n. I>.k- »55
i) Dieselben 1*. IV. p. >r->. Lskuche kindliches Der«trauen auf Gott p. »62. roa.
dern Preises alle Ursach der Gerechtigkeit und Seeligkeit dem Verdienst Jesu Christi bengelegr wird.Dabey wurden auch die Einwürssc der Gegner nichtunbeantwortet gelassen.
Als Herr D. N?ctsniann zu Tübingen seinessircbenhlstorie das erstemal herausgab, hatte ervondes Herrn D. ^ ercrsens Person ein sehr liebrei-ches Urtheil gefället. Deswegen hatte ihn der be-kannte Herr eT^zardin seinen Gegenanmerckunqenharr angelassen. Jener hak sich daher bey der neuenAusgabe deswegen vertheidiget. Er bezeuget, daßihm sein Urtheil noch nicht gereue. Er halte denHer seit, der nicht etwas, sondern viel von Chri-sti Sinn gehabt, sehr hoch. tc) Er urtheilet wei-ter: die Lehre der Wieder brinqung habe unter allenStänden ihre Menge Liebhaber gefunden, welchedas System« mehr aus Vornrtheilen, und fleisch-lichen Absichten, als mit Überzeugung angenom-men. Diejenigen, welche dasselbe mit blossen Grün-den der Vernunft bestreiken wölken, wurden denStreit in Ewigkeit nicht ausmachen. Man müssesich wundern, daß der grosse Leidniz. und dessenSchüler das System« nicht angenommen. AllemAnsehen nach hätten ste aus andern Ursachen über-haupt vor rahlsamer gehalten, die gemeine Meyenungen mir ihrem Lehngcbäude zu vereinigen. I)
Wir können einige von diesen Urtheilen aus derneuesten Geschichte mit Beyspielen bestätigen. HerrM. Schube r nahm sich vor, die Lehre von derEwigkeit der Hollenstrafen aus der Vernunft zuerweisen. Er gab zu dein Ende vernünftige (Vc-dancken von der Ewigkeit der -HLllensrr fei»Jena r^4l. in 4t» heraus, m) Er zeigte in demersten Abschnitt die Wichtigkeit dieser Lehre, undwie man ohne dieselbe die nötigsten. Gründe dernatürlichen und geoffenbarten Religion ohnmöglichvertheidigen könne. Nehmen wir an, spricht er,daß GDtt die Sünder nur eine Zeitlang strafenkönne, so müssen wir auch zugeben, daß er dieStrafe nach seinem Willkühr abkürtzen, nicht nachder Grösse de< Verbrechens einrichten, oder diesel-be wohl gar schencken könne. Man hat keine ge-wisse Ursache mehr, welche die Strafe, ihre Not-wendigkeit, und ihre Grösse bestimmt. Denn ebender Grund, den man in solchem Fall angeben inuß,warum GOtt einen Tag, oder einen Grad, derStrafe schencke, wird uns auch hoffen lassen, daßer die Strafe gar erlassen könne. Auf solche Wei-se fällt GOtteS Gür» keir dahin, wenn er doch
strafet.
li) Wei;mLFini ^lemoeudilia 1l k- I . t». P- >067.
l) Weiim^nn >. c. p. >» 7. leg.
m) Leipziger gcl- ^eit. A- 174-. z>- 267 -