/. Cap. von den Zwistigkciten.
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i) Der Streit wegen der Zulaßigkeit der Ehe„üt der verstorbenen Frau Schwester jowslals in den verbotenen Graden überhaupt hat
2. Die Fragen wegen der Taufe eines noch un-gelösteren Lindes, deren wir oben Meldung ge-than, p) hat nach der Zeit noch ein paar Schriften
noch hier und da einige Schriften veranlasset. Ein «veranlasset. Die Verfasser der unschuldigen Nach-gewisser Theologus und Supermtendens im Reich,) richten hatten sich, wie damals gedacht, vor den M.b. I. k. hatte A. i?Z7. ein Bedenken wegen des Otto erkläret, und die Frage bejahet. Das war M.ersten Falles ausgestellet, welches die Ehe mit der Schröern nicht recht; darum verantwortete er sichverstorbenen Frauen Schwester für unbillig hielten der gründlichen Widerlegung des unge-Weil nun dieses gewissen Personen vom Stand nicht >gründeten Senciwrntt, Torgau 1742. in 8- welchesanstünde, so setzte ein anderer Prediger 1. V b. seinem Gegner zu einer neuen Verantwortung beyeine Gegenvorstellung von der suluß gkett der lAeeension dieser Schrift Gelegenheit gab. End,
Ehe mit des verstorbenen Weibes Schwester-auf, welche 1740. zum Vorschein kam, und ver-theidigte dieselbe.
Der Herr Professor Aprer zu Göttingen schriebzu Erläuterung des Königl. Preustschen Edicts vonA-1740. welches in den sämtlich Preußischen Landenalle Ehen, die nicht klar in Gottes Wort verboten,ohne Dispensarion hinführo erlaubte, K) eine Ab-handlung: l)e lurc vilpent'anä, circa eonnubia iureeiiuMo non äilerre prvbibita 1742. in 4. darinne erüberhaupt leugnete, daß das Recht der Narur irgendvon einer Blutschande etwas wisse, sondern auch be-hauptere, daß die Ehe initdes verstorbenen BrudersWittwe, und mit der Frauen Schwester im göttli
lich kam der dritte Mann darzwischen, und es wardden fortgesetzten Sammlungen von A. u. N'.eine kleine Schrift unter der Rubrick: luz ^erni incaula Orto-8cl>rr>eerians eingerückt, darinne ebenerMassen dem M.Vtro Recht gesprochen wurde, daß erein solches Kmd getaufet, weil eö weder in GottesWort noch in einer Kirchenordnung verboten sey. r)z. Auch das betaute Lompendium Hurreri istnicht unangefochten geblieben, r) Es hatte der Re-tter zu Eangerhausen Herr M. Christ. Gorrl.Ländler in den A. 1741- herausgegebenen deut-schen Programmatibus unter andern von seinemtheologischen Unterricht in der Schule geschrieben.„Ich gebrauche mich hierzu des Handbuchs Hutteri,
chen Gesetz »»verboten sey: I) deswegen die Ver-' «'„geächtet mir die Gebrechen desselben zur Gnügesaster der unschuldigei» dklachrichren scharfe An, gekannt gemacht sind, worunter mir die schlechtemerkungen machten: dergleichen auch dem Herrn ^Schreibart am meisten mißfällt. . . Und wieCanzlar pfaff begegnete, als er in seinen l)ilst-rm-' lncht es die unrichtigen Erklärungen zu ver-nonibu; blon. ^ppropmguanäo aä carn-m c-rn,;! Messern, und ^as ftnst mangelhaft ist, durch einenöc äiuorüo ciurgne 1742. die Allgemeinheit^»„-.„düchen Vertrag zu ersetzen „ Dieses machteder göttlichen Ehe-Verbote hatte wankend ge- besonders in Sachsen, wo das Buch aus höchste Ver,macht, m) Herr D. Bavmgarcen hielt iu seinen Ordnung durchgehends eingeführet ist, einiges Äufse-rheologischen Bedenken die Ehe mit der versterbe. hen. Insonders nahmen es die Verfasser der fort-nen Frau Schwester gleichermaßen für znläßig, wol- gesetzten Sammlnna von A. und N gar übel auf.te aberdoch einem Prediger, der solche Ehen für rin-,HechAändler lies also eine Beantwortung e-ni-zuläßig hält, durchaus nicht rathen, daß er die Trau-ger «ngegründeten Erinnerungen wider seinung solcher Personen wieder sein Gewissen verrichten prograinma, 1742. in 4. drucken, darinne er diesolle, n) Das letzte m Ansehung der Trauung ver. Feh^ Hutteri fort behauptete, und etwas feurigboteuer Ehen, wiberricth auch Herr D. Hofmann'schrjel). Man setzte ihm in gedachter Sammlungin seinem theologischen Bedencken über die Fra- eine bescheidene B elehrung entgegen, r) Herr
ge: Ob ein Prediger die Lopulakion und prie-sterliche Einsegnung derjenigen Verlobten, von
D Lluge zu Wittenberg aber schrieb einen beson-dern Tractat unter dem Titul Vmäici« blutrerianse
denen er glaubt, daß ihre künftige Ehe wegen Wittenberg 174z. auf 12. Bogen in 4. u) worinneallzunaher Anverwoandschasrverbo-ten sey, ohne Verletzung seines Gewissens ver,rick'ten könne? ,74z.M4. <,)
er
x) Inder zweiten Fortsetzung 9. 494-g) Frühaufgelcsene Früchte Anno > 74 » k>- i7'-leg.r) Frühaufgclesene Früchte A. 1742. x. »L4.r) A. >742. p 8i.
r) Fortgesetzte Samlungen von A. und Neuen A- ' 74 ».'!p.7Z6-7Z9.
. . . . ! u) Ebendieselbe A-1749.9.911. Leipr gel. Zeit. A. 1 ? 4 Z.
Nachticlsten von den neueste» rheol. lbuchecn- ^. M. § r
p. 76.
i) Samlung von alten und neuen A. »74». 9. ?zz.h) Dieselben 174!-,'. 48 ;-1) Ichchrichtcn von den neuesten theol. Büchern undSchriften.'T. U. 9 iqr.s, g. » ^
n,) Hrüh aufgelcscne Früchte A. 1742.9. >66.n) Kau'ttgancnS ktzcol. Bedenken. Erst. Theil 917». 5 eq.