1, Cap, von den Zrvistigkeiten.
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Gewalt, sonderlich in Verordnung der Predi-ger und Kirchendiener bey Strafe des Bannesuntersagt, und den Römischcarholischen alleGemeinschaft mit Stecnhovcn und den von ihmzu verordnenden Geistlichen, vornemlich deEmpfahung der Sacramcirtc verboten wurde.
Der neue Bischof ergrif dabey so gut, als dasStift, das k.cmechunn>yycllacioni; : starb aber balddarauf, und das Capitel erwehlte noch in eben demJahr, Herrn Cornelius Johann BarchmannIVuyrers an seine Stelle. Je mehr sich dieser ge-gen den Römischen Stul demüthigte, und hofteauf sein Bitten das Pallium und die Bestätigungzu erhalten: desto härter erwiest man sich zu Rom.
Die Wahl ward durch «in abermaliges Breve von6. Dec. 1725. vernichtiget, und die, welche dieselbevorgenommen, in den Bann gethan. Der Vanftralnöthigte sowol die Utrechtische als Harlemische Geist-lichkeit, ihre vorhin eingewandte Äppellakione', undErklärungen zu erneuren. Nach des ErzbischoslVuyters den iz May 17z z. erfolgten Tode,wurde Herr The>0orus von oerLroo.r crwehlet,auch nach vergeblich gesuchter päbstlicher Bestäti-gung 17z 4. eingeweyhet. l) Und darauf erfolgteabermals, was man schon gewohnt, nemlich von ,
der Kirchenbann, und zu Utrecht die Appel- gänzlich verdamt, aber ihre Menschenfurcht wirdlation. Der Erzbischos Theodor starb 17)9 und ernstlich bestraft.
Herr Oter Jo -annrs Uleindarrs ward an des-j Damit man wisse, worinne die Janscnisten nochsen Stelle erwählet. Der Pabst verfuhr, wie zu fetzo mit den Jesuiten, und dem übrigen Theil dervor: Der neue Errbiiebos. und klick sink
sieSn den vereinigten Niederlanden noch ungehindertdrucken lassen, und ausschütten können. Hieranfehlt es auch endlich nicht, ob man gleich nicht nö-thig hat, es auch nicht wohl möglich ist, sie alleanzumerken. Insonderheit ist die gar ernste undklägliche Schrift noch zu dem vergangenen Zeitkaufanzumerken, die «in vornehmer Jansenist A. 172z.ausgefertiget, und man 17z;. von neuem zuUtrecht aufgeleget hat unter dem Titul: kcücxion;lur 1'Uiikoirc 6e 1s Lapcivitc c!c Labylone l/Z s.Eö wird darinne der Zustand der Janscnisten mitdenen zur Zeit des Propheten Ieremiä in Babylo-nischen Lande gefangenen Juden 'in Vergleichunggesetzt. Der Pabst muß Nebucadnezar, und derJesuitische, Haufe müssen die im Götzendienste eyf-rigen Ehaldäer seyn. Der Verfasser macht den Un-terschied, den wir auch- vormals schon bemerket,unter den beständigen Appellanten, und den sogenanten Accommooantcn, welcke letztere die wah-re Lehre zwar behalten wollen, aber allerley Verei-nigungen mit dem Römischen Hofe, und den Je-suiten sich dabey gefallen lassen, wie der Cardi-nal von ^loallles gethan. Diese weitläuftigeJan-scnisten machen, wie leicht zu erachten, freylich dengrösten und stärksten Theil aus. Sie werden nicht
vor: Der neue Erzbischof aber , und das Capitelachteten eine anderweitige ^lppellation vor überflüs-sig, weil sie durch die vorigen ein für allemal in Si-cherheit gesetzt zu seyn glaubten- m) Man kanleicht denken, wie unruhig es nach den Grundsä-tzen der Römischen Kirche in einer Kirche seyn müs-se , wo alles unter dem Banne steht.
Das Stift Hartem, welches wie bisher erzeh-let worden, mit dem Erzstift Utrecht gleiche Ge-rechtsame , in Ansehung der Wahlfreyheit behaup-tet , hat in der neuesten Zeit auch ein gleiches Schick-saal erlebt, n) Es hatte vor einigen Jahren HerrnHieronpinum Bosk zum Bischof erwehlet, unddie guten Janseniften suchten sich hiermit wieder ineinen guten DefensionSstaud zu setzen. Der Pabstaber hatte solche Wahl 1742. vernichtiget, und imAnfang des >743-Jahres bey Strafe verewigenVerdammst (wie man uns meldet) verboten, diesen Mann vor einen Bischof zu erkennen.
Die Hauptmassen, so den Janscnisten noch übrigsind, müssen also Schriften und Klagen seyn, die
l ) Seche diesen dritten Theil p. ;?4-
m) I/ccl. I'. VU. p. ior-ri».
n) Fortges. Saml. von A. u. N. 2 l. 174z. ?. 48z.
Ul. Theil.
Römischen Kirche nicht einig sind, wollen wir dieLehrpuncte aus dieser Schrift anführen, worüberdie schärfsten Jansemstcn noch mit jenen streiten.Man giebt sie also an: l)dic lautere (Sunde Got-tes , und daher entstehende Gnadenwahl.2) die redliche christliche Moralc, z) der deut-liche uud zuträgliche Unterricht des Volks inGlaubenssächen, und Gottesdienst. 4) dasCcsi-u des neuen Testaments ;) des Pabsteseingeschränkte Gewalt, und Dependenz vonden allgemeinen Birchenversirmmluiigen 6) waseigentlich die Birche Christi sey? und daß eshier nicht schlechterdings auf den pabst ankom-me. Weil die Römische Kirche in den Puncten dieWarheit fallen lasse, so wird sie darum ein Babelgenant. 0)
Doch last es die Gegenparthey gleichfals "anSchriften nicht fehlen; dergleichen besonders z«Eöln , oder in den Oesterreichischen Niederlandenzum Vorschein kommen, wo die päbstliche Nuntijihr Auge auf die katholische EHristen in den verei-nig.
0.) Fortgesetzte Saml. von A. u- N. A. 174z. x. 216-Ecc cc