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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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m. Fortsetzungven 1741 bis 1745.

tag so gleich von den Canwln abzulesen, und betank Versammlung gar verliesse, und die Osterfeste aufzu machen, daß Ostern den ;ten April mit der ca- einen gewissen Tag zu E. auf den ersten Sontag

tholischen Kirche zugleich solle gefeuert werden^und dieses alles unter Androhung der iplc» ksölovrrwürkt haben sollenden Kassation ab otstcio. Daß

nach dem Frühlings Aeguinoäiio setzte, p) Es er-schien ferner HrfiolilMmurhemanfchertcdk von der «Öfrcrznc, nebfi etnrg n nörhl-

auch dieses keine leeren Drohungen gewesen, erfuh^ gen Beylagen zum Druck befördert von Gare

ren diejenigen Pfarrer, welche sich nur einige tleinc Bedenkzeit auSgebeten, mehr, als zu deutlich.Demi man schickte ihnen sogleich den dritten Tag,harte Eassationsdecreta zu, und entsetzte sie wurklichihres Amts, wobey man sich um dergleichen Dc-crcta desto geschwinder zu vollziehen, hier und daeines guten Commando Soldaten bediente, dabeyes nicht zum besten hergieng. Man besetzte aneinigen Orten gar die Kirchthürcn mit aufgepflanz-ten Bajonetten, um dem ordentlichen Geistlichenden Eingang zu verwehren, oder dessen Eassationnebst der bevorstehenden Veränderung der Oster-feyer von den Eanzeln ablesen zu lassen. D>e Un-terthanen wurden in den angeschlagenen Patenten

„irr Landesverweisung, «Lonfiieanon Haabund Gues, Verödung il>rer Häuser und wskn-pläye, ja Leibes und Lehensstrafe zu Anneh-mung des Gregorianischen Calcnders und der Ei»wiliigung der darnach anzustellenden Osterfeyer ge-uöthiget: an dem Abend ver dem EvanaclischenGründonnerstag aber denselben allcrrvegcns dieK'rchschlüssel abgenommen, am Gründonnerstagedie Kirchen mit Mannschaft besetzet, die Untertha-nen an solchen Orten; wo man denen von frem-den Orten eingepfarrten und ankommenden dochKirche halten müssen, mit Stockschlägen und an-dern Zwangsmitteln von dem Gottesdienst ab, undhingegen hernach zu der, von den Eakhelischen be-liebten -Zeit die Ostern zu feycrn wieder mit uner-hörter Gewalt angehalten, dergleichen auch an dendarauf folgenden Festtagen geschahe u. s. w- obgleichausser den Nesidenzerten sonst kein katholischerGottesdienst im Lande, auch ausser dem nicht eineeinzige katholische Seele vorhanden ist Die Sacheist ncvst andern vielen und grossen Religionsbeein-lrächtigungen an den Kayserilchen Reichshofrathgediehen, und es steht der Ausgang davon noch zuerwarten.

Bey diesen Gelegenheiten kamen einige Schrif- sich an gedachten Tagen unter allerley Vorwand der

ten zum Vorschein, so den Streit wegen der Osterfeyer erläutern sollen. In des berühmten Ber,»n ulli Werken, die 1742. zu Genev in 4. heraus-geiomnren, fand sich eine Schrift, die er schon aufVerlangen des Baßler RahtS bey jener Gelegen-heit >724. aufgesetzet. Ob er gleich darinne die>Sätze des Reaenspurgischen damaligen Oncluli bekräftiger, so hält er doch dafür, man thäte besser,wenn man den Schlup ver Nicänsschen K>rchrn*j

p) N-uc Elieepsiftbe Fama 17 tX. p. 2 ^ 9 .

9 ) Ii,U f.crl. 't. tlis. p. - 89 . 6 -t>.

rj Neu' kl.rop^isck'e F",!« l . IX ,^ 04 .») ttMu-iico-igelet', t. X. ^ 470.

fned Pccse Alrona »744. in 4. Der Verfasserist Professor der Mathematik zu Altona, und giebtdarinne einen gründlichen Unterricht, was es mitder Trennung der Protestanten und der Römischen-tholischen wegen der Osterfeyer vor eine Beschaften-heit habe: so daß man sie vor eine der besten Schriftenin der Sache zu halten hat. Man fahr auch e»nLurieuses rSt spl äU) von der Federung des «Öfter-festes »n Jahr r '44. Man suchte vornemlich denEvangelischen Bürgern in ver Stadt ErfsUik da-mit einigen Unterricht zu geben, die sich in den Un-terschied der Osterfever nicht finden, und sich etwagar daran stossen möchten, daß man sich Evangeli-scher seltS mit den Römischcatholischc» diemal ver-einiget. g) Endlich bringt noch eine kleine lateini-sche Schrift: vist.Lpiitolica äe ec>, gu>rä zuliuin clicirca äiucrlarn zralcliaiir cclebrauo.icm A. 1744.

-se llalac 1744.

allerhand Umstände, zu dem, was wir droben vonder Stadt Augspurg erzehlet, noch bey. rl Das-jenige aber, was in der Grafschaft Hohenlohc vor-gegangen, ist auch bereits in dein Druck erschiene».»)

Nicht weniger Aufmerksamkeit verdienet dasjeni-ge, was wegen der Einskh änkuna gewisser Fest,rage in Röiiigreich Schweden vorgegangen.Sowol die beybehaltene Gewohnheit nach der Re-formation, als die A- »6^6. aufgekommene K'rchcn-qesetze in gedachtem Reich, hatten ausser den gewöhnli-chen hohen Festtagen, auch die Apostel-und andereFesttage bisher feyerlich begehen lassen. Doch warin letzteren die Feycr der Apostcltage schon dergestalteingeschränkt worden, daß die Leute in den Städten,und auf dem Lande an dergleichen Apostellagen nachverrichteten Gottesdienst, ihren Handel und Wandeltreiben, auch andere löbliche Arbeit verrichte» möch-ten. Da man aber dem chngeachtet nachhcro be-funden, daß die Geselle» und Arbeiter in den Städ-ten nicht weniger, als die Dienstboten auf dem Lande

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Arbeit entzogen: so ward schon A. 1724 auf Vor-stellung der Reichsständc eine Verordnung gemacht,daß die Aposteltage nur unk einer Predigt von 8 brs

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