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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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III, Fortsetzung von 1741. bis 1745.

sondern mit Dero Hofstatt öffentlich zu nehmen pfle-get, auch öffentlich commniucirce. >)

Zu dem, was wir oben wegen Abschaffung desExorclsnü in den Herjvgthi'imcrn Schle^wtzt,Hollskeln gedacht, ist noch hinzuzufügen, daß dieSache noch ernstlicher geworden. Man hatte bis-her an vielen Orten den Eporcismum noch immer-fort gebrauchet, und nur alsdcnn weggelassen, wennes von jemand ausdrücklich verlangt wurde. Ablein da doch einige Prediger denselben bisher gänzlichweggelassen, so fragte der Herr Gcneralsupcrintend«Lcmradl an : i) Ob die Prediger, welche bisherden ExOtclsinrriii nicht gebrauchet, damit sorrfah,rcn möchten? 2) ob er, der Generalsuperintend,nicht durch einen Privatumlauf den Predigernüberhaupt anbefehlen solle, daß sie den Epcrcismumdurchgängig, wo er nicht ausdrücklich von jemandbegehret würde, abstellen, diejenigen aber, so inPredigten und Catechisatioucn, oder sonst dawidereifern würden, sich für nachdrücklicher Ahndunghüten selten? Beyde Anfragen wurden durch einenköniglichen Befehl bejahet: und Herr Lonradlließ solchem zu folge an die ihm untergebene Pric.sterschaft den Umlauf crgehn, kraft dessen, dieseden Eporcismum bisher unterlassen, dazu fernerautorißrct, die übrigen alle aber angewiesen wurden,sich desselben künftig allgänzlich bey der Tauf.Handlung nicht mehr zu bedienen, es sey denn!daß er ausdrücklich von jemand verlangtrvürde: dabey wurden fle erinnert, hiervon keinePublication von der Canzel zu thun, oder sonst oh.ne äusserste Behutsamkeit davon zu reden, damitdie Sache kein Aufsehen, oder Aergerniß bey denGemeinen anrichte, c)

Waren in den königl. preussischen Landen dieKlagen derEvangelischlutherischcn über die verbot,tcne Airchcngcbranche durch Aufhebung diesesVerbots, wie wir schon oben in der zweyten Fortse-tzung gemeldet, auf einmal gcstillet: so erhoben sichneue Bewegungen darüber, ob man sich der vonIhro rNajess.rr geschenkten Freyheit, mmmeh-ro bedienen solle oder nicht: Es wurde im vor-hergehenden Theil von uns gemeldet , wie in Bcr-l ein gewisses Bedenken zum Vorschein gekommen,für dessen Verfasser einige den scl. ^embcck haltenWollen, darinne man rlcth, die Sache bey der ein-mal geschehenen Veränderung zu lassen, da c 6 nun.mehr» nicht aus Zwang,sondern aus christlicher Frey-heit geschehe, und es doch Ihw Majestät angenehmseyn würde, wenn man das letz» in Freyheit unter-liefe, was man vorher aus Zwang halte abschaffen

n) Hiüorico-Lcclef. 1* VIII. lOZ?«

Oieselbe VII« z>, I/a Z7L,

müssen. Allem wir führten auch damals schon a»,daß man so wol m Berlin, als an andern Orten des»halber nicht gleicher Meynung gewesen, sondern aneinigen das abgeschasle alles, an andern aber nur,was man aus christlicher Freyheit für nützlich undbey gegenwärtigen Umständen erbaulich hielt, wiedereingeführet haben. An eiiugen Orten lies man esaber auch bei, der neuen Einrichtung bewenden. Nunthaten sich in einem Halberstädischen Ort, cgtosdc».'etcben, unter Dcdclebische Inspeclien gehörig,deshalben heftige Bewegungen hersür. Nach demköniglichen Befehl war es den Predigern srcp gc-lkellet, n.rch den Umständen ihrer (Gemeinensich der abgeschürften Zur-chengcbr.'uche wiederul bedrene n, öderes bey der okinl'riigsk einge-führten Art bew-irden zu lasse:. Nun hatte dieGrosdcdelebische Gemeine zwar sich nicht sogleichnach Publication obiger CabinetSordre dariim gemel-det: fle verlangte aber doch noch vor Ausgang desWahres die Wiedereinführung dessen, was abgescbastwar. Der Pastor Michaeli: schlug ihnen solchesab, und wölke wissen daß dir Bauren von gewissenDeputieren des -Msis an crer irebc» ra cn inHalbcrstadt, als ihren Zehendherren dazu wäre» auf-gebracht worden. Die (.verneine brachte daraus ihreBeschwerde bey der Local VchtMicn au, saut aber brydem Herrn btv den erwiiüscj'ten Eingang nicht,,als welcher, wie die Folge au den Tag legte, mitdem Herrn MrchaeliS ,n der Sache einerley Mey-nung war.

Nach einigen Zunöthigungen, und andern Ver«

! drüßlichkeiten des Pastons mit der Gemeine, gelaugteIdie Sache »ach . ,albetska».t i» das Cc»bstor>um.Der Prediger bekam einen Ccnßstorial Befehl »achdem andern, die Ceremonien wieder einzuführen.Allein er that Gegenvorstellung : der Inspeclor undConßstorialrath T. übet, ein Mitglied des Cens,steril,nahm sich seiner mit Nachdruck an, und gab sein Vo-tum dahin, „daß »!<o in den königlichen Landen kein'-„lurherischcrPrediger zu Wiedereinführung der abge-„schasteuKirchenceremonienvon dem Conßstono na-„mcnsIhrcKcn.M 'j. löste gezwungen werden,, dabeyer anführte, es sey i) solches weder unsern Glaubens-bckäntnis geniäs, nach welchen die Ceremonien unterdie Adiaphora gehörten,die keinenZwang verstatteten,2) noch der Königl. CabmctSordre, nach welcher esden Predigern frey skchm solle, sich derselben wie-der zu bedienen, oder nicht. Die Meynungen derMitglieder des Conßstori« schienen hierüber gctheilrtzu seyn: doch behielt die vor die Wiedereinführungder Ceremonien die Oberhand, und dem Predigerward, dieselbe auf fernerS Nachsuchen der Gemeinebey Strafe der Suspension anbefehlen, welche auch

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