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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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n. Cap. V. Abth. von dem Gottesdienste.

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von dem Pabste verliehene Jubiläum erlanget hät-ten) welche ihre Sünden wahrhaft bereuen, deich«

ten, und daö hochwürdigste Sakrament des Ä.l-tars empfangen, binnen 6. Monathen (von demTag der in jeder Diöces bcschchenen Verkündt-gung dieser Constitution wegen des Nachjubilä,

anzurechnen) die Cathedral« oder Hauptkirch, undandere z. von den Ordinarii; I^ocorum, deren Vicariix, oder andern, so dazu bevollmächtiget, zu be-stimmende in der Stadt, Ort, oder Vorstädten ge-legene Kirchen, durch i;. nacheinander folgendeoder zersetzte natürliche, oder Kirchtäge (nemlichvon der ersten Vcsperzeit des vorhergehenden, biszum Untergang der Sonnen des folgenden Tagesgerechnet) wenigstens des Tags einmal besuchen,

allda um Erhöhung der heiligen Mutter der Kir,,chen, AusrottungderKetzcrcyen,catholischcrFürstenEinigkeit, und des christlichen Volks Wohlfarth,

und Frieden GOtt inbrünstig bitten, den vollkom-menen Ablaß des Jubeljahrs, Nachlassung, und,,Verzeihung aller ihrer Sünden eben so wol einmalerlangen können, als wann siedle inn,uud ausserRom zu Erlangung des Iubiläi benante 4. Haupt«

kirchen in angeordneten Tagen persönlich besuchet, h«pgJoh. Franz vom 1;. April 1751. i)

und alles, was dazu erfordert worden, erfüllet! Hingegen haben die General-Staaten den Bi-hätten ?c. Ischof zu Lürrich gehindert, daß er dieses Nachjubi«

Man siehet also hieraus leicht, daß dieses Nach-lZum in der Stadt Mastrichr nicht publiciren

cherley Gattungen, derer angezeiget, welche vor ver-hindert angesehen werden könren, dieses Nachjubi«läum persönlich zn Augspurg zu besuchen.

Es wurde auch diesem Nachjubilä» zu Augspurgsowol von päbstischer Obrigkeit, als auch auf öf-fentlichen Canzeln untersaget, daß die Römisch«carholischen ja nichts von den Rotzern kaufensollen. ()

Der Hr. Bischof von Breßlau, Philipp Gott«hard, Fürst von Cchassaorsch rc. machte gleichfalsdurch einen lateinischen Befehl g) vom 22. Merz17; l. dieses päbstliche Nachjubiläum seinem Biß«thume bekannt, ingleichen der Hr. Fürst und Bischofzu Gurgg, Dkaria Joseph, Graf von Thun undHohcnstein in einem besondern teutschen Sendschrei-ben , k) welches auf 8^- Bogen in 4. gedruckt ist,und vornehmlich von der Busse handelt, auch sonstvor andern um verschiedener Ursachen willen beson«ders merkwürdig ist; Der Hr. Cardinal und Bi«schofzuFreysmg,Regenspurgund Lürrigrc.Joh.Theodor gab eine besondere teutsche Jubelverord-nung den 22. May 1751- in Form eines PatentSheraus, desgleichen der Hr. Weyhbischof zuStvas-

jubiläum im Hauptwerke mit dem grosen Jubelfesteübereinkommen sey, dieses aber so wol als jenes istso eingerichtet gewesen, daß man daraus die Griffedes PabstthumS, und ihren grosen Mißbrauch desBinde und Löse Schlüssels deutlich genug wahrnesswen kau. Doch hat der Pabst in diese AnkündugungS-Vnlle des Nachjubiläi nichts wieder mit einfliesen lassen, um die Aurückkehrung derer von derRömichcatholischen Kirche abgesonderten zu bitten,,weil er wohl eingesehen, daß dergleichen Endzwecknach seiner Absicht nicht werde erhalten werden.

Unterdessen machte der Hr. Fürst und Bischof zuAugspurg Joseph, Landgraf von Hessen re. durchg. besondere Ausschreiben und Befehle, e) einemlateinischen zu Aug'purg datirt ldibn; kebruarii1751. und auf z. Bogen in Fol. gedruckt, und zweyteutschen, dem einen eben daselbst datirt den ls.I^ebr. i7zi. und dem andern eben daselbst den 24.Merz 175 c. die päbstliche Constitution wegen desNachjubilai seinem Bißchumc bekannt, und in demandern Ausschreiben benannte er sonderlich die 4.Kii'U-e», welche zn Augspurg bey diesem Nachjubilä»solcen bestechet werden, und im dritten wurden man«

dürfen, wowider er sich zwar im Haag, aber ohneWirkung beschweret hat. Daß aber in Frankreichdieses Nachjubiläum begangen worden, erstehet manunter andern aus des Bischofs von I.u^on, SamuelWilhelm von Verrhamon, Mandement wegender Publication dieses Jubiläi, darinnen er von derBusse und dem heil. Abendmahl handelt, und dasschädliche Buch des Jesuiten ?ic.bon b.' Llpric clelelu; Obrilk 6c de 1 ' Zglilsde 1 a krcguente commu»nion gründlich beurtheilet. Denen teutschen Ca-tholicken ist ihre Jubelfreude gar sehr versalzenworden, da ihr belehrtester Scribent vom Ablaßund Jubeljahr, nehmlich der berühmte Bcnedi«ctiner zu S-Emmeran in Rcgenspurg, Hr. PaterGregorius Rsrhfischer bey Ausbreitung diesesBuchs zur Erkenntnis der EvangelischlutherischenReligion gelanget ist, sich nach Leipzig begeben,und daselbst öffentlich in der Thomas Kirche zur

Evan«

O WelI.c.p 7 ^°-

a.'e ?lll'-s'bre'bcn in'8; ganz eingerücket sind.

den cilirten ^Lti,

U1. T^cil.

k > O welch ein schändlicher Reliqions-Haß unter Chri-sten! dergleichen nicht einmahl Juden und Türckcy gegendie Christen bezeigen.

L-) J»k I. c. p. 7 «e -792 ganz eingerückt. ^

K) Davon der Anfing l.c. p 7?;-8>5' eingerückt ist.i) Welche beyde Verordnungrn man I. c. p. LiZ-,85'»-'ganz eingerückt findet.

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