1562
lV. Fortsetzung von 1746. bis 1752.
was bey dieser Feycr merkwürdiges vorgegangen,samt den Münzen, die man bey dieser Gelegenheitgepräget, beschrieben, 7)
7) Au Rom ist die von Grund neu aufgebaueteKirche des herl. ^pollinari; den 21. April >748-feyerlich cingewcyhet worden, bey welcher Einwey-hung auch der jetzige Pabft Vcncdwlus XIV. einebesondere Rede gehalten, darinnen man viel schöneGedanken und Ausdrückungen findet, welche vonder männlichen Beredsamkeit desselben eine gewisseProbe abgeben können. Er redet darinnen anfäng-lich von der Gewohnheit die Rirchen cinzu-weyhen, und zeiget überhaupt, daß diese Gewöhn«heir von den Juden nuf die Christen gekom-men sty. Es ist diese Rede auch zu Rom gedrucktunter dem Titel: ^llocurio 8anA>ll. Oomin» noliri?.I'. X.V. babica clie ri i^pril. An. 174.8.Oiiminica in alkir, clurn Lccleüi«m (ccmplum poriu;)a?unäamenti 5 reaeäiticacam in konorem 8.
prope korum Agonalc lolenni ricu conlccra-bar. 1749. in gros 4. 2 Bog. ')
Es ist auch merkwürdig, daß der gefürstete Hr.Abt zu Rempren >748. von dem Pabste ttcnclli<A.XIV. ein Privilegium erhalten, (welches ihm derHerr Cardinal EUnrini selber von Rom aus, beyBcsuchuug dieser Abtey mitgebracht hat") seine Rie-che selbst einweihen zu dürfen, dergleichen sonst inder römischenKirchc keinemAbtezugcstandenwird.'*)Von dem Privat Gottesdienste vornehmergeistlicher und weltlicher Eatholicken. welche sie inihren Wohnungen in besondern Eapellen, oder Beth«stuben, und bey Haus« Altären zu verrichten pfle-gen, hat man zu neuern Zeiten ein wichtiges undsehr merkwürdiges Werck unter folgenden Titel er-halten: I)s Orucorii; äomeliici;, cl 6e usiu Alran»pnrrsrilis iuxca ueccrem ae reccnrem Lcclesiae rillci-plinam, ecclesiasticorum teculariumgue uirorum iin-xula iura er priuilegia compleääenkem, auäore k. v.
, dlouariensi, Lsnonico regulär,I.aceranensi er Abbsle. 1747. in kvl. ; Al-
pk-b. *")
So zahlreich die Menge, besonders römischca-tholischer Scribenten ist, welche von den Kirchenüberhaupt, den Capellen der Könige, den Gebräu-chen bey der Messe, den Altären und dergleichen
„da eine besondere Erlaubnis des PabstcS erfordert„wird, wenn jemand in seinem Hause eine Beth-„stube, oder einen Altar erlangen will,,, und bey Ge-legenheit dieser Privilegien viele besonders merk-würdige Umstände der alten Kuchen-Liturgie erläu«tert werden können. Am besten wird man solchesaus dieser Abhandlung abnehmen, welche im zc>.Capitel eingetheilet ist. Anfangs redet der Verfas-ser von den Benennungen der Capellen und Bcth-stuben, ihrem Unterschiede, den Eapellen im päbsl-lichen Pallaste, den Bethzimmern der Cardinälc,Bischösse und Mönche nach chronologischer Ordnung.Hierauf folget eine Untersuchung von den Eapellender grossen Herren und anderer Laycn, bis auf dasTridentinische Concilium. Die Ursachen, waruminan die alte Gewohnheit der Kirche geändert, diein der 22sten Session des Tridcncinischen Eonciliigemachte Verordnung, welche rxlra Inca Messe zulesen ausdrücklich verbothen hat, und die nach sel-biger erfolgte Einrichtung und Aenderung in denVethhällscrn geben dem Verfasser glcichfallbAnlaß,seine weitläuftigc Erfahrung in diesen Dingen se-hen zu lasten. Bey welcher Gelegenheit verschiede-ne Fragen und Zweifel von dem Gebrauche berAltäre, so von einem <!>rre zum andern getra-gen wurden, erörtert werden. Es sind auch inl s besondern Capiteln die Altäre, welche man in«den Häusern bey vornehmen Eathclicken hat, unddie dahin gehörigen Umstände weitlanfkig beschrie-ben. D«e diesfalls von den Päbsien bekant ge-machten Verordnungen und ertheilten Freyheiten,ingleichen die geistlichen Verrichtungen, so mdiesen Bethstubcn vorgenommen weiden, sind end-lich hier sowol beschrieben, und mit so vielen «»ge-druckten Urkunden bestätiget, daß man zu den An-merkungen des Verfassers g..r wenig wird hinzuse-tzen können.
8) Sonst haben auch Ihro Majcst. der Königvon Dännemark durch einEdictvom.9. Novemb.1748- die Privilegia und Freyheiten erneuert undvermehret, r) welche Dero Königliche Vorfahrendenen Fremden zugestanden habe», die sich in Dem-selben Reichen und Staaten niederlassen und woh,nen wollen, sie mögen seyn von welcher Nation,Stand und Profeßion sie wollen, Adeliche, Gelehrte,gehandelt, so sehr ist es zu verwundern, daß nochlHauf-und Handelsleute, Künstler, Handwerker,keiner die Materie, so der Verfasser dieses Werks Seefahrer oder Schiffer. In diesem aus 1;. Ar-
ausgearbeitet, mit gebührenden, Flcisse untersuchetund vorgetragen hat. „Sie ist indessen allerdings„würdig, in ein grösseres Licht gesetzet zu werden,
7) S- klemsire äe l'revoux 1746.an mal; Xl-irz x. 56».') S. die keipjig. gel. Zeit. « 749 - P. 44 '-*') S- D. KrastS neue theolog. Bibl. 1 ;. p. 747.»**) Leipt- gelehrt. Zeit. 1746. p-7?8^und 1748.P Ar-
tikeln bestehenden Edier wird unter andern verspro-chen, daß die Römischcacholischen so wohl zuCopenhagen, als in einigen andern privilegirtcnStädten ihre Religion sollen eperciren können.
Hin-
ei Sieh. die citirtcn Att» 1. XIII. p zos.