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Gespräche Jn dem Reiche derer Todten ... : Hundert sieben und Siebtzigste Entrevuë, Zwischen Numa Pompilio, Dem Zweyten König zu Rom, ... und Dem jüngst-verstorbenen König von Sardinien etc. Victore Amadeo, ... / [David Fassmann]
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reich,des Bönigs l-sclisl-ii jüngsten Schwester sich zu vermählen; wiesolches auch Sn der That geschehen ist. An statt aber,daß der TeutscheOrden meinen wohlgsmeynten Vorschlag wegen eines gütlichen Ver-gleichs mit denen Ständen und Städten des preußischen Landessolle lasten statt finden,ckeclarirte man die Ritrerschaffr,Mannen undStädte aller ihrer Privilegien verlustig,und daß sie sollen gehalten seyn,eine Straffe von sechsmal hundert tausend Gulden zu erlegen. DiiOrdens-Gebiecigeee gaben auch öffentlich und ungescheuet vor, wiesie befugt wären, dreyhunderr Personen aus dem Mittel derRitrerschaffr,und derer Städte,sich auszulesen, welche an Leihund Leben könren gesttasset werden.

Bey sogestalten Sachen kamen die mißvergnügten, ja zur höchstenvesper-rrion gebrachten,Stände und Städte des Landes Preussen,zu Anfang des l454.Jahres,in Thoren zusammen,und überlegten,wassie nunmshro anfangen solten ? Endlich folgte der Schluß: Daß sie füh-rohin von dem Teutschen Orden nichts mehr hören, sondern sichin den Schutz der Leon pohlen ergeben «ölten. Einige zwarfielen mit ihren Gedancken auf den Röntg von Dänemarck,und wiederandere redeten von dem Röntg in Böhmen Lgclislgo. Aber der Rö-ntg von Pohlen wurde doch lehlich allen vorgezogen, weil pohlen undLithauen am bequemsten gelegen waren,folglich die Stände, von da-her,den mächtigsten und besten Beystand erhalten konten. Ährengefasten Entschluß thaten sie dem Hochmeister,Ludwig vonErlichs,hausen,in einem Schreiben kund,der nebst seinen Gebietigern nichtwenig hierüber erschrack,absonderlich wie die Nachricht darzu kam, daßder Röntg von pohlen gesonnen seye, die Grande und Städte desLandes Preussen mit Freuden anzunehmen, ja ihnen versprechen las-sen,daß sie gleicheFreyheiten und Vortheile,wie der Adel in pohlen,gsmcssm, sich auch des Lübeckischen, Magdeburgischen, LulmL-schen und Preußischen Rechts gebrauchen sotten.

Die Ritterjchaffr,Stände undStädte m Preussen bemächtig«ten sich hierauf derer Grdens-Hauserin denen Städten, wie auch de-rer Schlösser auf dem Lande,daß es also sehr schlecht vor den Ordenaussahe.um so vielmehr, weil demselben die Einkünsse dadurch entzo-gen worden,die sie doch nöthig hatten, wann sie mit denen Ständen mPreussen Krieg führen, und dieselben wieder unter ihre Bochmäßig,kett bringen wollen. Gleichwohl nahm der Rrieg nach und nach sei-

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