Band 
Vierter Band.
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Eap. S. Frankreich» Berfaffnng.

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Ludewig X V., unterrichtet von der Stärke öffentlicher Meinung,oder in dem Wahn, daß sie zu unterdrücken sey, befahl den Land-gouverneurs, die durch ihn vorgeschriebenen Edicte mit Gewalt Pro-tokolliren zu lassen. Zugleich verbot er das (in der That nichtgesetzmäßige) Zusammenhalten der Parlamente. Indem er derNation diese Stimme zu benehmen suchte, offenbarte er das langverheimlichte Uebel des Despotismus, betrachtete die Parlamente mehractenmäßig als nach politischer Bedürfniß, löste das von Bretagne,vertrieb seine Räthe (den großen Senator Caradeuc de la Chalotais),ersetzte es durch eine Commission von 60 Männern ohne öffentlichesVertrauen, fuhr fort, und casstrte das Parlament von Bearn. Dasnormannische erinnerte ihn an den Krönungseid. Der Hof ant-wortete: „Nur Gott sey der König Verantwortung schuldig." (Gottaber spricht durch Nationen.)

Diese unweisen Maßregeln veranlaßten die Erneuerung der ge-fährlichen Unterscheidung, welche schon der große Harlay gemacht,„zwischen KLnigsrechteu, worüber der König verfügen möge, und„Neichsgesetzen, durch die er König ist." Das Parlament von Tou-louse erhob sich wider die Präpotenz des königlichen Raths. AlsTheurung entstand, wurde die schlechte Regierung des allgemeinenUnfalls beschuldiget, und popularisirte sich das Parlament durch eineFruchtsperre, auf so lang, bis Frankreich für ein Jahr versehensey. Sechzig Prinzen, Pairs und Parlamentsräthe wagten, ausden Vortrag der Generalprocureurs von Paris und Rennes, denDuc d'Aiguillon, Chalotais' Verfolger, Landesgouverneur zu rich-ten. Diese Procedur unterbrach der Hof, und verbot den Prinzen,bei solchen Parlamentssitzungen zu erscheinen. Dawider berief sichder Prinz von Conti auf seine Rechte; das Parlament von Parisprotestirte, die von Toulouse und Bourdeaux erklärten den Ducd'Aiguillon, bis er sich gerechtfertiget haben würde, seiner Paineverlustig; zu Bourdeaux wurden seine Denkschriften durch den Henker