4 Z 6 Staatsgeschichte von einem
kling seines Entwurfs , oder eine neue Zertheilung der ze-hrn Provinzen, eingehen wollte.
§. 5. Krieg mit Engelland.
Also sahe das Verständniß zwischen Frankreich undder Republik aus, als der König von Engelland Carlder II den Krieg wider diese letztere Macht anfieng. Wanndie Prinzen alles dasjenige thaten, was ihnen ihr wahr-haftiger Vortheil vorgeschrieben, so sollte man nicht zwei-feln, daß die französischen Rathschläge nicht Carln soll-ten zu Ergreifung seines Entschlusses vermocht haben.Ludwig der XIV sahe den Pensionarius van Witt an sei-ner Ergebenheit wanken, und das Klaggeschrey der Spa-nier unvermerkt bey allen Ordnungen der Republik Ge-hör finden. Es war nichts als die Bedürfniß seinesSchutzes, was die Staaten in der Verbindung mit ihmerhalln konnte. Aber die Dienstleistungen der franzö-sischen Minister waren so lebhaft, und wohl fortgeführet,daß, woferne man nicht bloss Muthmaßungen gewiß ge-schehenen Dingen vorziehen will, man nothwendig alleinden König von Engelland und den englischen Staatsrathwegen dieses Friedenbruchs anklagen muß.
Carl verlangte weiter nichts als einen Vorwand, sichgegen die Holländer feindlich zu erklären; und die Über-rumpelung der vesten Schlösser auf der Küste von Gui-nea gab ihm eine Gelegenheit an die Hand, welche zu er-greifen der Herzog von Pörk, der bey der neuen englischenHandlungsgessllschaft nach den westlichen Indien mit in-tereßirt war, demselben heftig anlag. Er wurde nochmehr dazu angeftischet durch die Hoffnung < sich der rei-men holländischen Flotte, die von der Levante auf derRückkehr war, zu bemächtigen. Mit einem Wort, Kö-mg Carl wollte einen Krieg haben, um von dem Parle-ment Subsidiengelder zu ziehest; und er wollte Krieg mitden Holländern, weil er sie haßte: er faßte den Schluß
wider