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Staatsgeschichte von einem Jahrhundert : worinnen sich, nach ihrer Ordnung und verschiedenen Verhältnissen, das Interesse, die Absichten, und das Verhalten der vornehmsten Mächte von Europa seit dem westphälischen Frieden 1643, bis nach dem geschlossenen aachener Frieden im Jahr 1748 angezeiget finden / [Jean Henri Maubert de Gouvest] ; aus dem Französischen mit fleissiger Prüfung übersetzt [v. Johann Gottfried Bernhold]
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48c> Staatsgeschichte von einem

als ein König von den Franciscanern begraben wurde.Die westindianische Gesellschaft/ welche die Einstiininungder Staaten zum Krieg mit Portugall hatte, unterstün-de sichs doch nicht aus diesem Prätendenten ein Schreck-bild für den König Johannes den IV zu machen; und derKrieg/ den die Republik wider den Cromwel zu führenhatte/ gab den Portugiesen einen neuen Stand der "Si-cherheit. Diese schwehre Zerstreuung/ die alle Aufmerk-samkeit der Staaten allein erforderte / gediehe den Portu-giesen zu ihrer Errettung. Als drey holländische Depu-tier aus Brasilien im Jahr 165 z angekommen waren/ihre Hochmögende um Hülfe anzuflehen / unterdrückte dieVersammlung ihren Zorn und Rache; und an statt desgebieterischen Tons, den sie gegen den Ambassadeur Mace-do angenommen hatte, ließ sie nunmehr Klagen und Vor-stellungen erschallen. Sie beschloß die Absendung einesDeputirten nach Lissabon mitVergleichsvorschlägcn. Die-se waren nicht mehr die hochgespannten vom Jahrei 6s 1,welche kein Mittelding, zwischen der Wiedererstattungund Entschädigung, oder dem Könige, übrig ließen.Der König erkannte den Unterschied der Zeiten; und ohnesich in eine Untersuchung des Grundes der Irrungen ein-zulassen, schlug er schlechterdings ein Entweder vor,nehmlich die Abtrettung der holländischen Eroberungenin Amerika, oder die Abtrettung ihrer Conqueten in Ost-indien. Der Deputirte mochte nach der Länge und derBreite vorstellen, daß diese verschiedenen BesiHthümeran zwo Handlungsgesellschaften gehörten, die von einan-der ganz unabhängig wären, so gab man dieser Unter-scheidung kein Gehör. Und in der That, wann der langeGebrauch diese Distinction nicht gleichsam geheiligt hätte,so würde sie noch jeHund abgeschmackt scheinen. DerStaat war es, der den Vergleich vorschlug; und da dieHandlungsgesellschaften aus Unterthanen bestehen, sohaben derselben besondere Contrakte,' die zwar unter ih-nen von völliger Gültigkeit sind, keine weitere Gültigkeitin Ansehung der Oberherren,^als soviel ihnen diese davon