Jahrhundert, XIV. Capitel. 497
ihm den, vom Könlg Ludwig dem XIV schon gemachten,Entwurf, sich an der Republik zu rächen, kund gemacht»Er wollte aber nichts davon glauben. Man bestätigteihm von allen Seiten, daß, unmittelbar nach der Unter-zeichnung des Traktats von der Tripleallianz, der Königvon Engelland diesem Bündnisse ganz zuwidere Verbindun-gen eingienge; und er verachtete auch diese Warnungen.Er zweifelte keineswegs, daß die geschwornen Eide denKönig Carl nicht veft an die Republik verbunden haltensollten: und er stellte sich als unmöglich vor, daß Ludwigder XIV gegen diejenigen, die ihn zur Mäßigung gebrachthatten, sollte Rache kochen. Er schiene gar nichts ausserder Langsamkeit der letzten Handlungen, die der Tripleal-lianz ihre Vollkommenheit geben musten, zu befürchten.Sobald er die Unterzeichnung der Garantie zuwege ge-bracht, so glaubte er, Ludwig den XIV auf immer an dieGränzen vest gebunden zu seyn, die ihm dieselbe anwiese ;Spanien aber von dem, was ihm die Alliirten erhielten,auf das künftige versichert: und die Republik, die von derFurcht vor einem gefährlichen Nachbar befteyet wäre,schien ihm nun weiter nichts zu thun haben, als künftigdie Fruchte seiner glücklichen Vermittlung zu genießen.Wann sich manchmal in seinem Geiste ein Zweifel an derTreue und Aufrichtigkeit des französischen Staatsrathserhub, so beruhigte er sich gleich wieder, wann er wie einKäufinann die großen Kosten, und die Früchte von derEroberung der spanischen Niederlande gegen einander rech-nete. Weil er von der Klugheit des französischen Staats-raths eingenommen war, so urtheilte er von demselben so,wie er von einem amfterdamer Aegocianren hätte urthei-len können; daß nehmlich derselbe vielleicht, durch dasschimmernde an dieser Unternehmung, könnte in Versu-chung gerathen, aber daß er auch bald einen gänzlichenAbscheu für der Unternehmung empfinden müste, wanner die Ungleichheit zwischen den aufzuwendenden Kosten,und dem daraus zufließenden Genuß in Erwägung zöge.Die Akte der Garantie wurde im Maymonat des JahrsErster Theil. Ji 1669