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Staatsgeschichte von einem Jahrhundert : worinnen sich, nach ihrer Ordnung und verschiedenen Verhältnissen, das Interesse, die Absichten, und das Verhalten der vornehmsten Mächte von Europa seit dem westphälischen Frieden 1643, bis nach dem geschlossenen aachener Frieden im Jahr 1748 angezeiget finden / [Jean Henri Maubert de Gouvest] ; aus dem Französischen mit fleissiger Prüfung übersetzt [v. Johann Gottfried Bernhold]
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Jahrhundert, XV. Capitel. 547

französischen Nachbarschaft zu entfernen , und ihme, hnitder Leichtigkeit sich mit den Franzosen zu vereinigen, auchdie Gelegenheit zur Versuchung, die Errichtung einesTraktats von der Art mit Ludwig dem XIV zu versuchen,abzuschneiden. Doch dergleichen besondere Anmerkungen,welche die aufrichtigen Geschichtschreiber nur für Much-massungen angeben, mögen beschaffen seyn wie sie wollen,genug, die beiden Partheyen schienen Ursache zuhaben,befürchten zu müssen, daß sie sammt der Republik zuGrunde gehen würden.

Schon war die Deputation an Ludwig den XIV be-schlossen. Das Volk, welches gezwungen war sich indas gegenwärtige Unglück zu ergeben, und die Hülfsmit-tel , sie mochten seyn wie sie wollten, anzunehmen, hattedie höchste Ursache sich über die Regierung zu beklagen,der es sein Unglück zuschrieb. Sein Haß war seine ein-zige Zuflucht, und seine Rache der einzige Trost. VanWitt war der Vorwurf derselben, und er sehte dieser Rach-sucht nichts entgegen, als seine Sündhaftigkeit, nebst sei-ner Gemüthsruhe, welche, da sie von seiner innerlichenUeberzeugung von der Rechtmäßigkeit seines Verfahrensherstammete, billig zu bewundern giebet, wie weit derGeist der Partheylichkeit auch die allergrößten Seelen ver-leiten könne. Er kam den 21 Junius um Mitternacht, 1672von der Staatenversammlung zurück, allwo er seine fal-schen Grundsätze mit aller Aufrichtigkeit und erdenklichenRedlichkeit behauptet hatte, als er in einer Strasse imHaag von vier Meuchelmördern hitzig angefallen wurde,die ihn für tod auf dem Platze liegen ließen. Obgleichdieses Verbrechen von einem patriotischen übertriebenemEifer angegeben war, so entzog die Güte des Beweggrun-des doch die Ausschweifung der rechtmäßigen Strafe nicht.Unterdessen war dieses Beyspiel ansteckend gleich einerSeuche. Vielleicht war der strenge Republikaner gros-müthig genug, für sich, die Rache zu verachten, alleiner überredete sich, daß er den Gesetzen die Bestraftmg des

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