in der Röm. Republik. I. Buch. 2 z
„nachfolge, so wird der Rath denselben in„dieserWürde auch bestätigen.» Man hieltfür diese wichtige ErwMung eine allgemei-ne Versammlung des Römischen Volks.Wir glauben, es werde der Mühe nichtnnwerth seyn, wenn wir hier anmerken, daßman unter dem Namen der Versammlungdes Volks, nicht allein das gemeine Volk,oder den Pöbel verstanden habe; sondernden Rath und die Ritterschaft, und über-haupt alle Römische Bürger, welche dasRecht hatten, ihre Stimmen zu geben, siemochten denn von einem Stande seyn, wiesie wollten. Dieselben waren gleichsamdie allgemeinen Landstände, und man hießdiese Versammlungen, Versammlungen desVolks; weil, (da die Stimmen nach denKöpfen gezählet wurden) das Volk, (wel-ches allein zahlreicher, als die beyden übri-gen Stände des Staats war) gemeiniglichvon allen Berathschlagungen den Ausschlaggab; welche inzwischen zu diesen ersten Zei-ten nur in so fern ihre Würkung erreichten,als der Rath dieselben nachgehende gut hieß.Airs so eine Weise war die Erwählungsartbeschaffen, die rnan dazumal beobachtete.Diesmal, da es um die Erwählung einesNachfolgers des Romulus zu thun war,ward heftig darüber gestritten.
Der Rath war aus alten und neuen Glie-dern zusammen gesetzt, die unter der Regie-rung des Tatius den erster« an die Seiteqesetzet worden; dieses gab zu zween Par-theyen Anlaß. Die alten Rathsherren ver-B 4 langten,
Verstimm-
lunq desVolks.