Band 
Erster Theil.
Seite
172
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in der Röm. Republik. I. Buch. isz

„seyd, mit dem Volk auf diejenigen Be-»dingungeu zu handeln, die es euch nach»seinem Gefallen vorschreiben wird; und so»gar diejenigen, die vorher von der gegen-seitigen Meinung waren, aus Schwach-»heit, oder aus Eigennutz dieselbe abgeän-»dert haben; so erkläre ich dennoch, was»mich betrift, nochmal, daß man in der»That das Elend eines unterwürfigen, und«getreuen Volks nicht tief genug zu H rzen»nelmien kan. Aber ich behaupte, daß alle»Unterhandlung mit demselben gefährlich sey,

«so lange es die Waffen in den Händen»führet.»

Doch, da der Rath fich einmal dazu ent-schlossen hatte, ward diese Rede nicht an-ders, als niit Unwillen angehöret; und manbetrachtete diesetbtge als die Rede einesMannes, der zwar viel Eifer für die Ehred.'s Raths zeigte, der aber von seiner eige-nen Geschiklichkeit allzusehr eingenommen;und entweder aus Hochmuth, oder wegeneiner natürlichen Härte des Herzens, unver-mögend sey, seine Meinung jemals zu ver-ändern.

Der Rath ernennete also, ohne fich daran Abgeord.zu kehren, sogleich zehen Gevollmächtigte, «ete desdie mit den Mißvergnügten in eine Unter-Handlung treten sollten; und er wählete die-selben unter denjenigen von seiner Gesell-schaft , die fich beständig zu Gunsten des Volkserkläret hätten. T. Largius, MeneniusAgrippa, und M. valerius, waren dieG 4 Häupter