Band 
Erster Theil.
Seite
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Geschichte der Gtaatsveränderungen

„den die Zunftmeister, wenn der Rath die„schuldige Sorge nicht auf steh nimmt, selbst„die nöthigen Anstalten treffen. „ Und hier-auf beurlaubte er die Versammlung.

In diesem Zwischenraume ließ der Rath,(damit er das Volk gewinnen möchte) dasGeträyde um einen viel geringern Preis ver-kaufen, als es noch vor dem Aufstaude war ver-kauft worden; und die Bürgermeister lies-sen sich so gar mit den Zunftmeistern wegender Angelegenheit des Loriolnns in gewisseUnterhandlungen ein; in Absicht, dieselbenzu besänftigen, und diese obrigkeitlichen Per-sonen des Volks dahin zu vermögen, daß siesich den alten Gesetzen der Regiernng unter-würfen. Minucius, der das Wort führe-te, stellete denselben vor: man habe seit Er-bauung der Stadt Rom stets so viel Hoch-achtung gegen den Rath bezeiget, daß mankeine einzige Angelegenheit anders, als durchein Rathserkänntniß an das Volk verwiesenhabe. Die Könige selbst haben diese Gefäl-ligkeit für eine so angesehene Gesellschaft ge-habt. Er ermähne sie deswegen, sie solltensich nach den Gebräuchen ihrer Vorelternrichten; und wenn sie wichtige Beschwerdenwider den Coriolan anzubringen haben,sich an den Rath wenden, welcher ihnenRecht verschaffen, und nach Beschaffenheitdes Verbrechens und der Stärke der Beweis-thümer, dasselbe durch ein Rathserkänntißauf den Urtheilsspruch des Volks verweisenwürde; welches erst alsdenn befügt sey, die

Sache