Band 
Erster Theil.
Seite
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inderRöm. Republik. ll. Buch. i s?

»fallen sind, diese Bürger stets den kürzern„gezogen haben; weil ihre Gegenparthey zu-„gleich ihre Richter, untzGlle Gerichtsbänke„nur mit Patriciern beletztt waren. Dieser„Mißbrauch hat den p. valerius publico-„la, diesen klugen Bürgermeister und fürtref-»,liehen Bürger, genörhiget, das Gesetz zn„machen, welches jedem erlaubte, von den»Schlüssen des Raths und den Urtheilssprü-„chen der Bürgermeister sich an das Volk zn«wenden.

„So eine Bewandniß hat es mit dem so-genannten Malerischen Gesetze, das zn„allen Zeiten als die Stütze und der Grund„der gemeinen Freyheit ist betrachtet wor-den. Wir nehmen heut zu diesem Gesetz„unsere Zuflucht, wenn ihr uns diejenige„Gerechtigkeit versaget, die wir wider eincn„Menschen fodern, der sich mit dem grösten„Laster, das in einer Republik kan began-gen werden, besudelt hat. Es ist nicht ein„Bürger allein, der die Klage führet; son-dern es ist das ganze Römische Volk, das»die Verurtheilüng eines Tyrannen begeh-ret, welcher alle seine Mitbürger durch Hun-ger hat aufreiben wollen; der unser Amt„verletzet, und mit Gewalt unsere Bedien-ten und die Bauherren der Republik zurük«getrieben hat. Wir klagen den Coriolan«an, weil er die Abschaffung des Zunftmet-„steramts, (dieser obrigkeitlichen Bedie-nung , die durch die theuresten Eydschwüre„ist geheiliget worden) vorgetragen hat.