Band 
Erster Theil.
Seite
227
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!s8 Geschichte der Gtaatsveranderungei,

»Was hat man ferners eines Rathserkännt-»nisses nöthig, um über ein solches Verbre-»chen das UrtheilON sprechen? Weiß man„denn nicht, -aß diese besondern Schlüsse»des Raths nirgends ihren Platz finden/ als„in mwersehenen und ausserordentlichen An-gelegenheiten, worüber die Gcseöe noch»nichts beschlossen haben? Aber in der ge-genwärtigen Sache, da das Gesetz so deut-lich ; da es die Uebertreter ausdrüklich zu den»Hdllengöttern verwünschet; würde man sich„nicht des gleichen Lasters schuldig machen,«wenn man nur daran zweifeln wollte?»Förchtet ihr euch nicht, das Volk möchte„durch euere angenommene Verzögerungen,»über den Schuldigen das Urtheil zu spre-„chen, unter dem Vorwande der erdichteten»Nothwendigkeit eines Rathserkänntnisses,„endlich auf die Gedanken fallen, Coriolcm„sey nur der Ausleger euerer Gedanken ge-„wesen?

»Ich weiß wol, daß viel unter euch fich»beschweren, man habe euch nur mit Ge-»walt euere Einwilliaung für die Abschaf-fung -er Schulden, und die Errichtung„des Zunft neisteramts abgenöthiget. Ich»will so gar zugeben, daß es euch in dem»hohen Stafel der Macht, zu welchem ihr»euch nach der Verjagung -er Könige empor»geschwungen, weder nützlich, noch euerer»Ehre anständig gewesen, einen Theil der-selben zu Gunsten des Volks abzutreten.»Allein ihr habt es einmal gethan, und der

ganze