Band 
Erster Theil.
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in der Röm. Republik. II. Buch. i8r

zeigen; allein in den Republiken herrschetendie Gesetze allein; und diese Gesetze, die kei-ne Bitte anhöreten, strafeten das Laster ebenso genau, als sie die Tugend belohneten.

»Weil ihr denn, ungeachtet unserer Bit-uten, (versetzte Minucius) hartnakig dar-„auf bebarret, daß die Versammlung durch„ihre Stimmen das Urtheil über den Co-„riolan spreche; so begehre ich, daß ihr auf„eben die Weise, wie ihr mit uns in dem„Rath übereingekommen, keine andere An-uklagen, als die das Laster der Tvrauuey„betreffen, gegen ihn anbringet; und daß„ihr diese Anklagen so wol mit den erfoder-„lichen Beweisgründen, als mit Zeugen be-„stätiget. Denn, (fügte dieser Bürgermei-„ster hinzu) was die Reden betrift, die er„gehalten hat, da er seine Meinung in un-„sern Versammlungen eröfnete, so hat der«Rath, (ausser dem, daß ihr nicht befügt seyd,„Erkundigung davon einzuziehen) denselbi-„gen bereits davon losgesprochen.,, Da-mit er auch dasjenige rechtfertigen möchte,was er gesagt hatte, las er das Ratbser-känntniß öffentlich ab, welches davon Mel-dung that. pieranf stieg er von dem Red-nerstnle herab; und das war die einzigeHülfe, die dieser angesehene Beschuldigtevon der forchtsamen Staatsklugheit desRaths erhielt.

Glcinü's trat hernacbmals auf, rmd süh-nte dem Volk zu Gemüthe: daß Coriolan,der aus dem Geschlecht der Könige von RomM 8 Her-

Rede desSiciniuS,wider denCoriolan-