in der Röm. Republik. II. Buch. 191
Niemals hatte das Volk eine grössere Freu-de bezeuget, (sogar dazumal, wenn es sei-ne größten Feinde besiegele) als es vorletztüber den Vortheil an den Tag legte, den eSüber den Rath und den ganzen Adel erhal-ten hatte. Die Regierunasart ward durchdas Urtheil der Verjagüng des Lorio-ians, nachmals gänzlich abgeändert; undi das Volk, welches vorher von den Patri-eiern abhieng, ward zu ihrem Richter ge-machet; und war befügt, über diejenigen! das Urtheil zu sprechen, welche die fürnehm-sten und angesehensten in der Republik wa-ren.
Und so war auch würklich die oberste DieZunft.Macht aus dem Rath auf die Versamm- "Er er.lunq des Volks, oder besser zu reden, m WAür.die Hände seiner Zunftmeister gefallen; wel- „ermeister,che unter dem Vorwande, das Beste der die ihnengemeinen Bürger zu beschützen, sich zu zugethanSchiedsrichtern der Regierung machten. Ä?- .7...Die Bürgermeister, diese Oberhäupter der 5» Hai?Republik, waren es noch allein, die denscl-im ?.V.ben einiges Schreken einjagten. Es geschahdeswegen in der Absicht, die Macht und dasAnsehen derselben zu schwächen, daß sie sichbemüheten, diese Würde einzig und alleinsolchen Patriciern in die Hände zu spielen,die entweder ihrem Eigennutz gänzlich erge-ben waren, oder so gering geachtet wurden,daß sie niemals nichts von denselben zu be-fürchten hatten. Damit sie auch das Volkvorbereiten möchten, daß es seine Stimmen
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