r;r Geschichte der Staate verandermigen
tigkeit betrieben. Endlich ward ^beschlossen,daß der Allgeklagte auf freyem Fuße blei-ben , hingegen zehen Bürger als Bürgen sichverpflichten sollten, daß sie denselben an demTage, da das Urtheil über ihn sollte ausge-sprochen werden, stellen; oder widrigenfallseine Geldstrafe erlegen wollten, welche dieZunftmeister hernach mit dem Rath verab-<kest> «ehrt redeten. Ungeachtet nun Ceso unschuldigsrcvw'll,a war , dorfte er dennoch dem Urtheilssprucheinseimv. Volks nicht trauen; sondern er gieng inder Nacht aus Rom, und flüchtete inTosca-nien. Nachdem die Zunftmeister seineFlucht in Erfahrung gebracht hatten, köder-ten sie die Busse mit einer solchen SchärfeDionvlku« und Härtigkeit; daß (Quintius, der Vatervon Hal. des Ceso, nachdem er den besten Theil sti-lln lo.B. „er Güter verkauft hatte, genöthtqet ward,sich selbst in eine elende Hütte, die jenseitder Tzwer lag, zu verweisen; allwo mandiesen berühmten Bürgermeister sah, wie eraus Noth gezwungen, mit seiner eigenenHandarbeit fünf oder sechs Morgen Lands,(worinn sein ganzer Reichthum dazumal nochbestand, und die man seit der Zeit nach sei-nem Namen die LQuintischen Miesen nen-nete) nutzbar machte.
Nunmehr gedachten die Zunftmeister, siehätten durch die Verjagung des Ceso, einenwichtigen Sieg über den Rath erhalten, undsie schmeichelten sich, in kurzem das Gesetzzum Stande gebracht zu sehen. Doch dadieses Geschäft fast alle grossen Herren betraf,