in der Röm. Republik. IV. Buch. zzz
so verband sich der Adel seit der unglüklichenBegebenheit des Sohns des (Quintius, nochviel genauer; Und so bald ward nicht dieKundmachung einer Gesetzsammlung in Vor-schlag gebracht/ so sah man/ so zu sagen,tausend andere Ceso sich hervorthun/ die sichalle mit der gleichen Unerschrokenheit dawi-der setzten. Nachdem die Zeit zu der Er-wählen,g der neuen Bürgermeister gekom-men war/ brachte es der Rath und die Pa-tricier dahin/ daß diese Würde dem C. Clau-dius / dem Bruder des letztverstorbenen Ap-piuv zu Theil ward; weil derselbe/ ohne et-was von der Härte und dem hochmüthigenBetragen des ersten an sich zu haben, denNutzen seiner Gesellschaft nicht minder zuHerzen nahm. Man gab ihm den p.va-lerius zum Mitgehülfen; welcher, da esnun bereits das zweyte Mal war, daß erzum Bürgermeister erwählet worden, beydieser Erwählung zum ersten Bürgermeisterernennet ward.
Die Zunftmeister wurden aus diesem ge-nauen Verständniß des ganzen Adels baldgewahr, daß, wenn sie auch gleich durch ver-schiedene Anklagen jährlich etliche Patricierwürden umkommen lassen; sie dennoch ihreAbsicht nimmermehr bey einer Gesellschaft er-reichen würden, bey welcher eben so viel Ein-tracht, als Gewalt zu finden war. Darumfasteten fie unter sich selbst, (ohne sich län-ger damit aufzuhalten, diejenigen Patricier,die sich am heftigsten diesem Gesetz entgegen
setzten,
JmIahrenach Erb.derSta-t,-sr.
Zuiam,mcnver.schwörunader Zunft-meisterwider diePatricier.