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das Blut in die gehörige Bewegung gefetzt werdenkann. lleberwemt sich dagegen ein Südländer, soist solches kein Nationalgebrechen, sondern die Schuldseiner eignen Unmassigkeit. Die erstem werdendurch ihr unmässiges Sauffen dünnn, und damitists gethan; der andere hingegen gerätst durch dasnämliche Maaß von Getränk in eine Raserey, dieihn zum Mord, zum Ehebruch, zu blutiger Racheu. s. f. aufgelegt macht. Also müssen die Gesetzein Norden vießfalls gelinde seyn, oder lieber über-all schweigen; in Süden hingegen dürfen sie grös-sere Strenge brauchen Aristoteles im zweytenBuch von der Politici erzählt, daß Pittacus einenTrunkenbold , sowohl für diesen Fehler selbst, alswegen der Verbrechen die er im Rausche begieng -also gedoppelt, bestrafte; dieses war unter einemVolke klug gehandelt, wo die Trunkenheit eben einpersöhnlicher Fehler, und nicht ein Nationalgebre-chen war. Die Indianer leben unter einem Him-melsstriche, der ihnen Menschlichkeit, Sanftmuth-Mitleiden, und überhaupt ein gutes Wesen einflößt?Darum haben auch ihre Gesetzgeber wenige Straf-fen statuirt, und auch diese wenige werden seltengenau vollzogen; hingegen wüten schreckliche Ge-setze in Japan, wo das Volk von Natur zum Trozeund zu jedem Verbrechen aufgelegt ist.
Viertens, muß ein Gesetzgeber die eingeführteLandesreligion beständig im Auge haben. Und dain jede Art Gott zu dienen, in unsern asterheiligstenGlauben sogar, sich nach und nach allerley Miß-