brauch und Wahn eingeschlichen hat, welche denursprünglichen Grundsätzen und der Natur dieserGottesverehrung widerstreiten, so müssen die Civil,gesetze auf eine geschickte und unmerkliche Weise,einzig durch gute Anstalten trachten, diese irrigeMeynungen und böse Gewohnheiten zu bekämpfen.—Uns Catholicken z. Ex. lehren unsre Pfaffen undPriester, daß der eheiose, der Priester-und Mönchs-stand vor Gott ein sonders angenehmer Geruch sey,in dessen Atmosphäre man recta zum Himmel flie.gen kann. Kein gemeinschädlichrer Wahn aberkönnte seyn als dieser, weil er die Bevölkerung ver-mindert, die Nationen zum Müßiggang einlädt,und macht daß Faulleuzer ein Land auslaugen, undHummel die Arbeit von wenigen Bienen auffressen.Also kann ein weiser Gesetzgeber, ohne darum denClerus geradezu vor die Stirne zu schlagen, dieß-falls nichts beffers thun, als wenn er besagtem Un-wesen durch dergleichen bürgerliche Gesetze steuertvon denen wir oben geredt, die nämlich das Volkzum Ehestand, und zur tödtlichen Verachtung die-ses verwünschten Celibates einladen.
Endlich muß auf die natürliche Beschaffenheit desBodönü, auf den Zustand des Commerziums, aufdie Natur und Werth des Geldes, auf die mehrereoder mindere Bevölkerung, auf die Künste undHandwerke die ein Volk treibet, gehörig Acht ge-schlagen werden. Denn ohne diese vorläufige Keimt-Nisse kann ein Gesetzgeber nicht wissen, wie er esanzustellen habe, um den Fleiß anzuspornen, die