LL4- H
da/ man sollte glauben aus herzlicher Anmuthungfür das Laster, Masten , bis sie ihn mit Sicherheitkönnen entwischen lassen. Oder sollte Aberglaubeund Boshert, bisweilen auch ein übelverstandneüMitleid der Cleriftv, die. ganze politische Ordnungnoch immerhin , bald Mstellen, bald in Verwir-rung bringen können? Es ist doch wirklich aufhe-tze,iswetth, daß unsre Geistlichen ihreWeichmüthig-Mt gerade nur au tosen Buben beweisen wollen;und daß, nachdem sie den Weltleuthen sonst soviel hinwegaenohmett-alS sie konnten» sie noch da,zu die ärgsten Feinde der Gesellschaft in ihrenMauern nähren, auö welchen diese saubern Wesel,len an schönen Nachten, . irgend ein Mordthalgenoder Strassenraub begehen, und sich ganz stolzwieder hinter ihre Bollwerk zurückezichn. WelcheSchändet
Oben haben wir eines Gesetzes erwähnt, kraftdessen das Volk wie Ehre des Begräbnisses demLeichnam desjenigen versagen konnte, der in sei-nem Leben das Publikum ungestraft mit seinen La.stern betrübt und geschädiget hatte. In Absichtauf Richter und Sachwalter sollte man diese Sa-zung nach dahin erweitern, daß wenn eitlem vonden erstem, nach gemeinem Urtheil, das Begrab-niß abgeschlagen würde, seine Erben alle diejeni-gen entjchädigen müßten, die er durch rMerechteUrtheile in Schaden gestürzt, insofern sie nämlichsolches erweisen könnten. Zu dem Ende müßtenzwey oder drey unpartheyische Männer in geheim