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Von einer Reformation in Italien : oder von den Mitteln, die gefährlichsten Missbräuche und die schädlichsten Gesetze dieses Landes zu verbessern / [Karl Antonio Pilati]
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337
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Llerlous vlcem 6ekun6ii l>1m8 älle^etur, cui n^j-!a ex municipibu8 prollipia kuerlt, negue es elk opu-lencia üiculmtum , gus: xubll038 funÄione8 k»Lillimegueat tollersre: ita ut ü inter Liviwtem L Llerrco8super slieu^us nomine Uubiretur, ü eunr Lguitu8xubliea rrLNal: obkeguiu, L proZenie munieep8, velpscrimonio istoneu8 UiZnoloetur ^ exemtu8 LlerieisLivit^ti traUatur; opulente euim lecull snbi'rs ne-eetliLLtes oxortet, pAupereg l^celesiarum äivitÜ8 lu-sseutsri.

Es daurte indessen nicht lange, so erhielt die fürdie Zunahm ihrer Macht immer aufmerksame undthätige Geistlichkeit, entweder von Constantin selbstoder von seinem Sohne Constantius die Vergünsti-gung, daß es allen Magistratspersonen inökünstigeerlaubt seyn solle, in den geistlichen Stand zu tret-ten, doch unter der Bedingniß, daß sie in diesemFall auf ihre Güter Verzicht thun, und selbige derBürgerclasse überlassen sollten, zrr welcher sie vor-hin gehört hatten: Man stehet leicht, wie vrelerleyBetrug bey dieser Ueberlassung unterlaufen konnte.Daß diese Vergünstigung dem Obrigkeitlichen Stan-de ertheilt worden, siehet man aus L. XLIX. Lochssheoä. Ue veeurion. Wann aber, und wo diesesGesetz gegeben wor-'en, ist unbekannt. Man siehetauch aus demselben, daß Constantius noch anderediesen Gegenstand betreffende Verordnungen seinesVaters entstellt habe: und seine Nachfolger mach-ten, weil den Geistlichen an diesem Punct so viel ge-legen war, jeder nach dem Grade der Gunst, den