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Von einer Reformation in Italien : oder von den Mitteln, die gefährlichsten Missbräuche und die schädlichsten Gesetze dieses Landes zu verbessern / [Karl Antonio Pilati]
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349
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tcn, die Verhandlungen des Processes zu untersu-chen, und er war nicht schuldig den Beklagten zudegradiren, wenn er fand, daß der weltliche Rich-ter zu weit gegangen war, doch mußte er dannzu-nral den Beklagten in Verwahrung nehmen, unddie Verhandlungen nebst seinen und des weltlichenRichters Gründen an den Kayser überschicken, wel-cher dann das Endurtheil sprach. Das ist nunalles, was Iustiman in Ansehung der Vefreyungder Geistlichkeit vom weltlichen Richterstuhl verord-net hat: und wir sehen daraus, daß, wenn schonderselbe der Geistlichkeit so beträchtliche Rechtsamenertheilt hat, dieselbe doch noch in vielen Fällen demweltlichen Richter unterworfen war.

Ich kann hier nicht umhin, der Welt bey dieserGelegenheit einen artigen Fechterstreich vom MöncheGrazian, dem Verfasser des De^retum OrLMsnl zuerzehlen. Dieser hat das obenangeführte Gesetz Iu-stinians auch seiner Sammlung L. XI. Q i. On.4;.einverleibet, und man sollte doch glauben, daß erdasselbe, so wie er es vor sich fand, von Wort zuWort abgeschrieben, und ihm wenigstens seinen wah-ren Sinn gelassen habe, wenigstens hätte dieses einjeder ehrlicher Mann gethan. Aber er Ware einMönch, und diese Gattung Leute leben, wie manweiß, in einem beständigen Streite mit Wahrheitund Aufrichtigkeit, und in dieser Qualität fand derfromme Mann gut, in seiner Copie dasjenige auszu-lasten, was eben nicht für ihn taugte. Er machtePuncte da wo im Original keine standen, er an,