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derte einige Worte ab, verkürzte einige Paragra-phen , und so brachte seine Meisterhand statt desobenangeführten Gesetzes folgendes heraus: « Daß«nie ein Geistlicher von einem weltlichen Richter mit«einer Straft belegt werden sollte, es sey denn, daß er«vorher von seinem Bischoff verurtherlt und seines«Standes entsetzt worden seye; daß die Untersu-«chung aller Verbrechen eines Priesters oder eines«Mönchen, sie mögen gegen kirchliche oder weltli«»che Gesetze begangen worden seyn, einig von dem Bi.«schoff des Verbrechers vorgenommen werben solle,«welcher ihn dann auch mit einer geistlichen Strafe„zu belegen Gewalt haben solle.« Es ist nun leichtzu sehen, wie wenig dieser Auszug dem Sinn desGesetzes getreu seye. Dergleichen Verfälschungenwaren indessen in den Jahrhunderten der Unwis-senheit sehr üblich, und jeder Sammler für das Ca-nonische Recht wurde geglaubt haben, seiner Pflichtzu mangeln, wenn er seine Sammlung nicht mitirgend einem frommen Betrug zum Vortheil derGeistlichkeit und zur Beeinträchtigung der Layenansstaffirt hätte. Diese Maxime nun wollte dergute Grazian auch befolgen, und stopfte deßwegensein vecretum mit so viel elendem Zeug, so vielBetrug und falschen Citaten aus, daß das Dingzuletzt selbst den Päbsten nicht mehr gefallen wollte»Papst Gregorius der Xlll. trug deßwegen einigenGelehrten auf, seine Sammlung zu verbessern, unddiese erfüllten ihren Auftrag mit bewunderungs,würdiger Geschicklichkeit, denn sie verbesserten alle