Band 
1840, Juli-Dezember.
Entstehung
Seite
376
JPEG-Download
 

350

die Bank zu zahlen haben, vorweg 295,502Rbthlr. in Abzug bringen können.

Die Zwölfmillionenfrage, die so viel Auf-sehen macht, ist gegen Oerstedts Gutachtenzum Nachtheil der Finanzen und der Herzog-thümer abgemacht, ohne daß die schleswig-holst. Stande darauf Einfluß haben äußernkönnen. Die Wirkung des Tractats zwischenden Finanzen und der Bank vom 3ahr 1838 ist— sagt der Bericht —> lediglich die, daß dieFinanzen am 1. Febr. 1860 um 6^ Miss. ärmersein werden, als sie ohne dieses Arrangementgewesen wären, weil sie die Schuldabträge,um besser die laufenden Ausgaben zu bestrei-ten, um 412,000 Rbthlr.jährlich bis dahin ver-mindern, dagegen aber denn auch die Einnahmeder folgenden 17 Jahre um 408,000 Rbthlr.und nach diesen 17 Jahren für alle Zukunftum 80,000 Rbthlr. verringern.

Die Nationalbank aber bringt ihren Inter-essenten noch ganz ungemeine Vortheile, wiefrühere Erfahrungen des Landes erweisen.Die früher sogenannte kopenhagener Courant-bank, als Privatbank errichtet 1737, brachteihren Interessenten außer Verdoppelung derersten Aktien im Jahre 1760, und jährli-cher Prämienzahlung, welche pro maxiino16 Procent erreicht haben, in 37 Jahren beieiner Emission von durchschnittlich alle Jahrehöchstens 3 Miss. Zettel (rechnet man blosordentliche 4 p. C. Zinsen ein Brutto-Totalvon 12,600,000 Rthlr.) mehr als den drei-fachen Betrag der Circulationsmasse als rei-nen Ueberschuß gewonnen. Die Regierungerkannte es als einen großen Fehler öffentlichan, daß eine Bank als Eigenthum einiger Un-terthanen und Nichtunterthanen bestehe. Den-noch ist die Nationalbank conftituirt, von wel-cher das Gesagte noch in erhöhtem Grade geltenkann. Denn so viel ist gewiß, daß die Bank,wenn nicht schon gegenwärtig, doch sehr balddas volle Capital der Bankactionaire in seinerganzen nominellen Einzahlungsgröße besitzenwird, und daß sie, wenn sie nun gar nichtsweiter thäte, sich einem vollständigen otiobingeben wollte, für ihre 8 Miss. Actiencapi-tal die Zinsen von etwa 16 Miss. Capital70 Jahre lang einstreichen und dann zuletzt ihrCapital, was ^ aller Bankpflichtigert der Her-zogthümer mit allen Zinsen verloren haben,mit einstreichen möchte.

Ueber die Zettelschuld des Bankinstituts,die den 31. Dec. 1854 abbezahlt werden soll,äußert der Bericht die Ansicht, daß durch anti-cipirte Zahlung von 690,000 wahrend I8Jahreder Bank ein Vortheil, dem Institut aberein Nachtheil von dem Betrage erwachsen

sei. Die Finanzen würden, hätten sie dieseSummen in jährlichen Raten erhalten und alsTilgungsfonds der Staatsschulden durch An-kauf von Obligationen benutzt, beträchtlichüber 1 Miss. mit diesem Geschenk an die Bankbis jetzt haben tilgen können. Nach einer Mit-theilung in der Cossegialzeitung habe das In-stitut beschlossen, der Bank wiederum ein Ge-schenk von circa 2,000,000 durch anticipirteZahlung zu machen. Wenn dagegen die über-schießenden 327,000 Rbthlr. einstweilen an dieFinanzen abgeliefert würden, so könnten diesedamit durch Ankauf von Obligationen mehrals 1.^ Miss. von der Staatsschuld tilgen undden Interessenten des Instituts wieder einPaarMiss. zu Gute rechnen. Ueber den Ausgaben-Etat des dänischen Staats bemerkt der Be-richt blos, daß der Defensionsetat mit 4 Miss.Rbthlr.verhältnißmäßig viel zu hoch sei, höherals in irgend einem andern Staat von gleichemRange. Höher als in irgend einem andernStaat sind aber die Steuern überhaupt in iSchleswig-Holstein; auf den Kopf kommen6^ Rbthlr., — in Dänemark dagegen nur 4^.— Kräftiges, ernstes Handeln verlange desLandes Wohl in dieser Zeit. Ein Sporn seinoth und als ein guter Sporn habe sich allent-halben das Steuerbewilligungsrechtbewährt.

Noch füge ich einige statistische Berich-tigungen hinzu, in Beziehung auf die dritteAuflage des vielgebrauchten und weitverbreite-ten Handbuchs des Wissenswürdigsten aus derGeschichte der Erde und ihrer Bewohner vonDr. L. G. Blanc, die dem geehrten Verfasserfür die angekündigte vierte Auflage willkom-men sein dürften. —

Wie dieses schätzbare Werk rücksichtlich derEintheilung und Anordnung überhaupt Man-ches zu wünschen übrig läßt, so besonders auchder Artikel „das Königreich Dänemark" S.500 — 518. Hier müßte die Ueberschrift sein:„Dänischer Staat" und die Haupteintheilung:l) Königreich Dänemark, 2) die deutschenHerzogthümer, 3) die auswärtigen Besitzun-gen. Dieser Staat besteht nämlich aus zweiStaatstheilen, die beinahe eben so neben einan-der geordnet sind, wie Norwegen und Schwe-den , nämlich dem Königreiche Dänemark undden deutschen Landen, worüber der König vonDänemark als Herzog regiert. Beide Theilesind durch Verfassung, Gesetzgebung, Verwal-tung und Nationalität sehr von einander ver-schieden, was Blanc ganz übersieht. Die Ver-fassung Dänemarks ist unumschränkt monar-chisch zufolge des Königsgesetzes von 1660; dieder deutschen Lande eingeschränkt monarchisch,

in Schleswig und Holstein zufolge der von demStammvater des oldenburgischen Hauses ge-gebenen und von alten Regenten bis auf dieGegenwart bestätigten Verfassung von 1460und der besonderen Verbriefungen für Nord-friesland und Dithmarschen; in Lauenburgaber nach der vom Könige von Dänemark beider Uebernahme 1815 bestätigten alten Lan-desverfassung mit aristokratischen Ständen.Schleswig-Holstein hat freilich dazu, wie auchDänemark, 1831 berathende Provinzialständeerhalten, allein diese haben dort (in Schles-wig-Holstein) wieder eine etwas andere Stel-lung als hier, indem ihre Wirksamkeit nichtdurch das Königsgesetz beschränkt wird, viel-mehr durch den §. 6 des allgemeinen Gesetzesvom 28. Mai 1831, der ihnen hinsichtlich derCommunalangelegenheiten gesetzgebende Ge-walt einräumt, mehr Spielraum gewinnt. DieGesetzgebung ist hier eigenthümlich deutsch,dort eigenthümlich dänisch, freilich unter Ein-fluß deutscher Wissenschaft; die Verwaltung ge-trennt , indem Schleswig-Holstein seine eigeneProvinzalregierung in der Stadt Schleswighat, sowie Lauenburg die seinige in Ratze-burg; beide sind der schleswig - holstein-lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen un-tergeben, als der höchsten Verwaltungsbe-hörde , welche zugleich die Gesetze zu entwerfenund den Ständen zur Berathung wie dem Kö-nig-Herzog zur Sanction vorzulegen hat, und

> deren Mitglieder aus den Herzogthümern ge-

> nommen werden müssen. Die Nationalität istI in Dänemark dänisch mit Untermischung der

> deutschen in den größern Städten, und wirdi gegenwärtig auf die Ausbildung der dänischenI Nationalität und des dänischen Nationalge-^ fühls sehr stark gewirkt. Die Nationalität inI den Herzogthümern ist deutsch, in Lauenburg! und Holstein völlig und rein. Irrig sagt Blanc

> S. 502 „in Holstein machen die Deutschen dieMehrza h l aus ", denn in ganz Holstein fin-det man nur einige dänische Beamte, die auchverfassungswidrig dort angestellt sind und wo-gegen die holsteinische Ständeversammlung be-reits protestirt hat. Das Herzogthum Schles-wig zählt 223,238 deutsche Einwohner und114,954 dänische, oder solche, die gewöhnlichihrer Sprache nach zu den Dänen gerechnetwerden, obwohl dieselbe nichts als ein Ge-misch von dänisch und plattdeutsch ist. Es sindeigentlich nur Landbewohner im Norden, wäh-rend die Städte und überhaupt der ganze Sü-den des Landes deutsch ist. Die friesische Na-tionalität zu unterscheiden, wie Blanc thut,ist überflüssig; das Friesische ist ein deutscherVolksdialekt, wie der plattdeutsche; auch ist