Band 
1840, Juli-Dezember.
Entstehung
Seite
613
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O

Von dieser Zeitschrifterscheinen wöchentlich2 Nummern oder2 Druckbogen. AlleZusendungen werdenmit der Bezeichnung:

„ An die Reda-ction des Piloten"unter Adresse derBuchhandlungE. F. Steinacker inLeipzig erbeten.

Allgemeine Revue der einheimischen und ausländischen

Literatur- uns Völkerzrrstärr-e.

Herausgegeben von der Redaction-es Freihafens.

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UZ 61 .

(Ausgegeben am 29. October 1840.)

Verlag von I. F. Hammerich in Altona. ^ ^ Druck von B. G. Teubner in Leipzig.

' Inhalt: Stimmen aus Preußen. — Au meine Vaterstadt am 15. October. Von Helmina von Chezy. — Berliner Kunstausstellung. Dritter Artikel.Zwei Bilder von Jacobs. — Ueber den Staatöcredit. Von einem russischen Staatsmann. — Aus Leipzig. — Aus Dresden. — Tageszettel. —Neuigkeiten der Literatur.

Stimmen aus Preußen.

i.

Der Kaufmann Heinrich aus Königs-berg, von dem eigentlich die Abfassung desAntrags der preußischen Stande auf Erfül-lung einer konstitutionellen Ver-fassung ausgegangen, befand sich wahrendder Huldigungsfeierlichkeiten in Berlin, underntete dort inismehreren Kreisen die ausge-zeichnetsten Beweise der Achtung, die seine inso hohem Grade ehrenwerthe Handlungs- undGesinnungsweise verdient. Zur Erklärung derallerdings erstaunlichen Thatsache: daß geradedie Stelle des königlichen Landtagsabschiedes,welche den abschläglichen Bescheid auf die Ver-fassungsfrage aussprach, von den versammeltenStänden mit einem so lebhaften Jubelruf auf-genommen wurde, erfährt man jetzt aus per-sönlichen Mittheilungen so manches Berichti-gende, das über einen Umstand, der sonst psy-chologisch völlig räthselhaft erscheinen müßte,immer klareres Licht verbreitet. Es ist in derThat wahr, daß eine große Mehrheit der Stän-demitglieder nicht nur gejubelt, sondern auch,wie einige Zeitungsartikel ganz richtig anga-ben, vor Freuden geweint, als ihnen derkönigliche Landtagsabschied verlesen wurde.Und doch hatte eine ständische Majorität von90 gegen 5 sich so fest, daß alle Abmahnungs-versuche zurückprallen mußten, für den Ver-fassungs-Antrag erklärt! Man muß aber

annehmen, daß gerade die bezüg-liche Schlußstelle des Landtagsab-schiedes in so wissenschaftlich ge-wählten, zumTheil der historischenRechtsschule entlehnten, jedenfallsnur dem seien tifisch gebildeten Be-wußtsein sofort zugänglichen Aus-drückenabgefaßtwar,daßimAugen-blickderVorlesungbeieinem großenTheilderStändemitglieder,demdierechtswissenschaftlicheTerminolo-gie fremd sein mußte, derGlaube ent-stand: essei ihrem Ansuchen um einekonstitutionelle Erweiterung derVerfassung in der That gewährtworden.

2 .

— * D ie neuen Ad elsb egründun -gen in Preußen, welche als Gnadenactebei der Huldigung in Königsberg wie in Ber-lin von dem neuen Herrscherthron ausgegan-gen, stellen in den an sie geknüpften Bedingun-gen ein bedeutsames Verhältniß zwischen Ari-stokratie und Grund eigenth um auf.Bei diesem neuen Adel, der vorzugsweise aneinen bestimmten Besitz gefesselt ist, stellt sichuns Plötzlich eine bemerkenswerthe Wechsel-wirkung jener beiden Begriffe dar. Einmalwird das Grundeig enth um als solches sosehr in Geltung und Anschlag gebracht, daßder Besitz desselben vorrechtlich auf die Erlan-

gung des Adels hinwirkt, und dann zeigtsich wieder der Adel an die Bedingung diesesGrundeigenthums geknüpft, mit dessen Verluster auch selber wieder erlischt. Dieser neu ver-liehene Adel vererbt sich auch nur auf denjeni-gen Nachkommen, auf welchen der alleinigeund ungetheilte Besitz jenes Grundeigenthumsübergeht, wahrend seine Brüder in den Standzurücktreten, welchen ihr Vater vor der neuenStandeserhöhung besessen, wodurch sich ausindirektem Wege eine aristokratische Ma-joratsstiftung ergiebt. Woher, kann manfragen, in einem Lande wie Preußen, welchessich vorzugsweis das Land der Intelligen znennt, auf einmal diese hervorstechende Berück-sichtigung des Grundeig enthums, desmateriellen Besitzes, welche bei denneuen Standes- Verleihungen in Königsbergund Berlin so sehr in den Vordergrund getre-ten? Gilt es, eine mächtige Aristokratie aufzu-thürmen, und ihr als einem Staatselementeine sicher basirte Gewalt zu verschaffen, sohat jene Ansicht, die jetzt in Preußen so wirk-sam wird, allerdings ihre Berechtigung fürsich. Dasselbe gilt von der Stiftung der Fidei-tommisse, welche bei mehreren dieser neuenStandesverleihungen ebenfalls als Bedingnißfestgesetzt worden. Von dem rein aristokrati-schen Standpunkt aus hat man Recht, den Be-sitz des Grundeigenthums so hoch zu stellen.Nur muß man sich hüten, dabei in den Wahnzu verfallen, als ließe sich durch diese Adelung