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gefühl Schaden nähme, an den gefährlichenGruppen vorüber.
Humor läßt sich am leichtesten auf humo-ristische Weife rechtfertigen, sagte Jünemann,dem das Bild nicht ganz zu mißfallen schien.
Jedoch werden, nahm ich noch einmal dasWort, beim Titan die meisten jener Einwen-dungen wegfallen und ihn hätte Hegel vorAllem in das Auge fassen sollen, wenn er überJean Paul spricht, zumal da dieser selbst aufjenes Werk das meiste Gewicht legte. Dorthaben wir unstreitig eins der bedeutendstenKunstwerke der neuern Zeit. Obwohl die Ge-stalten nicht romantisch im Shakspeare'schenSinne, sondern im Aeußern ganz modern ge-halten sind, so bewegen sie sich doch in denhöheren Sphären des Lebens und athmen eineFülle hohen, romantischen Geistes. Es zeigtsich ein äußerst sicherer Fortschritt der Hand-lung , originelle und wohl motivirte Situatio-^ nen, scharfe, entschiedene und wahre Cha-raktere. Namentlich dürfen die Frauengestal-ten denen von Shakspeare gewiß an die Seitegesetzt werden. — Selbst der Humor ist dortrein objectiv geworden und in den beiden Cha-rakteren Schoppe und Roquairol in seinemdoppelten Unterschiede mit der tiefsten Psycho-logie gezeichnet.
Also wird dort der Humor unter beider-lei Gestalt gereicht, schaltete Jäp ein.
Auf der einen Seite, fuhr ich fort, beiRoquairol, ist es allerdings ein gewisser Le-bensüberdruß, eine Uebersattigung, die durchvielfache Täuschung, zugleich aber durch eintiefes Durchschauen menschlicher Verhältnisseerzeugt, einem reichen Geiste das Leben alseinen genialen Spaß erscheinen laßt. Auf derandern Seite, bei Schoppe, vernichtet nichtminder ein penetrirender Scharfsinn, der alle,von den Menschen festgehaltenen Wahrheitenbis auf die äußerste Spitze, bis in den letztenWinkel verfolgt, ein Zerwürfniß mit dem Be-stehenden. Schoppe hat gewissermaßen unterden Tisch des Taschenspielers gesehen und dortschon alle die Herrlichkeiten entdeckt, die jenermit dem Zauberstabe aus dem Rockärmel einesZuschauers schütteln wird. Bei ihm muß frei-lich zugestanden werden, daß es ihm, weil eres zu übersehen glaubt, kein rechter Ernst mehrist mit dem Leben.
Und Jenen, setzte Jünemann fort, führtesein Humor zum Selbstmorde, diesen brachtederselbe in das Irrenhaus.
Auch in der Wirklichkeit, versetzte Jäp,gehen oft die herrlichsten Geister auf dieseWeise unter. Das rechtfertigt die Dichtung,die solche Probleme nicht metaphysisch zu lösen,
sondern psychologisch zu schürzen und unterdie lichteren Farben des Genies zu bringenhat. Außerdem zeigt Shakspeare ebenfalls denWahnsinn auf der Bühne. — Roquairol,wollte, wovon wir eben redeten, das Jenseitsrecognosciren. Daß er dort als Spion an-gehalten worden, ist nicht seine Schuld undSchoppe sagt selbst: Auch den Wahnsinn hatGott gemacht und zwar in Menge.
Ueber dem Schlachtfelde von Jena rollteder Donner.
Vermischte Nachrichten.
in Aus der Schweiz, im October 1840.
Die Verfassungsrevolution imAargau. — Die schuldlosesten und unblu-tigsten, doch entscheidendsten und nachhaltigstenRevolutionen werden jetzt in der Schweiz ge-macht. Da kann aber auch von Erneuten undRebellionen gar keine Rede mehr sein. Wieanderswo die Monarchie, so ist hier die Demo-kratie die N aturb asis, welche neuere Theo-rien nicht passend als Grundvertrag be-zeichnen wollten. Das Volksprincip hat sichin neuerer Zeit besonders, doch nicht erst seit1830 auf eine Weise hergestellt und befestigt,daß durchaus eine Umwälzung in eine andereStaatsform unmöglich geworden. Die Actensind in dieser Hinsicht gegen die ehemalige P a-triziatsaristokratie gänzlich geschlossen.Wenn es indessen ein maluin ruckienle auch irrder politischen, wie in der moralischen Weltgiebt, so ist es in der Republik das Streben,Andere von der Herrschaft auszuschließen unddiese in den Händen Weniger zu verlängern.
Indem KantonAargau hatte dieser Geistder Begehrlichkeit der Magnaten seit 1830 wie-der große Fortschritte gemacht und in diesemparitätischen Kantone suchte der großeRath die Souverainetät nicht nur imStaate, sondern in der Kirche, wie imBunde zu usurpiren. Die Verfassung vomJahre 1830 begünstigte dies Streben, indem sieselbst dieNevision der Verfassung in die Händedes bestehenden großen Raths gelegt hatte.Wirklich hatte denn auch der große Rath, nach-dem der Zeitpunkt der Revision mit dem Jahre1840 gekommen war, eine Revisionscommissionniedergesetzt. Nach einer Arbeit von sechs Mo-naten kam auf diesem Wege ein Entwurf zuStande, welcher sich allen Parteien genehm zumachen und durch Festhaltung der Paritäteine drohende politische Trennung zu verhütensuchte. Da nun aber der Entwurf dem Volkezur Annahme oder Verwerfung vorgelegt wer-
den mußte, zeigte sich die merkwürdige Er-scheinung, daß die revidirte Verfassung am5. October von einer Mehrheit von neun Zehn-theilen verworfen ward. Die Verwerfung ge-schah vorzüglich der Parität wegen von beidenSeiten und aus ganz entgegengesetzten Grün-den. Die Protestanten bilden die Mehrheit undwollen das Princip der Kopfzahl für alle Ver-hältnisse geltend machen; die Katholiken hin-gegen die Minderheit bildend verlangen kon-fessionelle Trennung. So scheint nun eineSpaltung eingeleitet zu sein, welche gefährlichzum Bürgerkrieg und selbst zur Auflösung desKantons führen könnte. Allein es ist höchstwahrscheinlich, daß auch diese Gefahr glücklichvorbeigehen wird. Der große Rath wird nungemäß der Verfassung als eine aufgelöste Kam-mer zu betrachten sein und die Lösung der Auf-gabe an einen vom Volke zu wählenden Ver-fassungsrath abtreten; das Constituirungswerkaber wird bis auf den Grundvertrag oder dieNaturbasis zurückgehen müssen. Das Ziel,welchem zugesteuert werden muß, wird kon-fessionelle S ch e idun g mit V e i b eh al-tung politischer Einheit sein. Glück-licher Weise liegen Beispiele und Vorgängeähnlicher Art in den Verfassungen von zweiKantonen, nämlich in St. Gallen undThurgau. Im ersten Kantone ist die Zahlder Katholiken die größere, im zweiten die derProtestanten, und dennoch hat eine gleicheEinrichtung in beiden Kantonen nun seit zehnJahren sich als vollkommen zweckmäßig erwie-sen. Diese Einrichtung besteht darin, daß inallen konfessionellen oder kirchlichen Fragen dergroße Rath sich in zwei Collegien theilt, derenjedes seine Angelegenheiten besorgt und denEntscheid nur dem gestimmten großen Rathzur Sanction unterwirft. In reinen Staats-sachen steht hingegen stets die untheilbare Ein-heit des Ganzen da. Es ist demnach kein Zwei-fel, daß, wo eine so natürliche und bewährteVerfassungsnorm vorliegt, dieselbe auch imAargatt werde angenommen und eingeführtwerden.
Wir sind überdies weit entfernt, solch eineEinrichtung für einen Rückschritt in der Or-ganisation und Administration unserer Re-publiken anzusehen. Wir halten vielmehr denGrundsatz der Parität im Staat für einspolitische und die Repräsentation nach derKopfzahl bei getrennten Religionsparteienfür eine kirchliche Ungerechtigkeit.Auch werden, was recht und billig ist, beidiesem Systeme die verschiedenen Konfessionenfreier und selbststandiger in demselben Staate,wo jeder Theil sich selbst das Gesetz giebt oder