Band 
1840, Juli-Dezember.
Entstehung
Seite
645
JPEG-Download
 

Von dieser Zeitschrifterscheinen wöchentlich2 Nummern oder2 Druckbogen. AlleZusendungen werdenmit der Bezeichnung:

„An die Reda-ction des Piloten"unter Adresse derBuchhandlungE. F. Steinacker inLeipzig erbeten.

Revue

Literatur-VEerzirstän-e.

Herausgegeben von -er Redaction-es Freihafens.

Man abonnirtaufdenPiloten für den jährli-chen PränumerationS-Preis von 8 Thlr.,halbj. mit 4 Thlr.,Viertels, mit 2 Thlr.Pr. Cour. Lei allenwohllöbl. Postämternwie in jeder solidenBuchhandlung. Inse-rate werden gegen Ver-gütung von I Gr. fürdie Petitzeile aufge-nommen, Beilagenmöglichst billig be-rechnet.

MZ65.

(Ausgegeben am 12. November 1840.)

Verlag von I. F. Hammertch in Alton«. ^

184 «

^ Druck von B. G. Teubner in Leipzig.

Inhalt: Die neuen Strafgesetzgebungen im südlichen Deutschland. Von Karl Büchner. — Briefe eines reisenden Anachoreten. — Aus Dresden: Tieck'sVittoria Accorombona. Das erste sächsische Winzerfest. — Aus Leipzig. — Tageszettel: Hassenpflng in Berlin. Die Gebrüder Grimm. Friedrich vonHeyden in Breslau. Ausschliessliches christliches Princip bei einer mecklenburgischen Schauspielergesellschaft.

Die neuen Strafgesetzgebungen im süd-lichen Deutschland und im Großherzog-thum Hessen insbesondere.

Von

Karl Büchner.

Eine Menge deutscher Staaten beschäftigensich seit einiger Zeit mit neuen Strafgesetz-gebungen. Man hat allerlei Gründe dafürgeltend gemacht und gerade ihre Menge scheintdarauf hinzudeuten, daß deren noch weit meh-rere vorhanden seien. So erklärte die großh.hessische Staatsregierung, als sie im April1839 den beiden Ständekammern den Entwurfeines Strafgesetzbuches überreichen ließ, durchihren Commissair: „Daß die Staatsregierungunter den zugesagten neuen Gesetzbüchern demEntwürfe eines Strafgesetzbuchs die Prioritätzuerkannt habe, erkläre sich durch die wesent-liche Verschiedenheit, welche zwischen den dies-seits und jenseits des Rheins geltenden Straf-gesetzen und Prajudicien bestehe, also durch dieUngleichheit der Bestrafung einer und derselbenHandlung, je nachdem sie in Rheinhessen oderin den älteren Provinzen des Landes begangenworden, eine Erscheinung, welcher ein Zielgesetzt werden müsse, wenn anders das Zu-trauen zu dem Richteramte und die Achtungvor dem Gesetz ungeschwächt fortbestehen solle.Auch was die Civilgesetze und das Verfahrenbetreffe, werde die Scheidewand fallen; vorAllem aber müsse die Ungleichheit rücksichtlich

der Gesetze verschwinden, welche über Ehre,Freiheit und Leben verfügen."

Es lautet das ganz gut, dem ungeachtetkonnte man sich kaum überzeugen, daß dieserGrund der einzige sei, weshalb man, mit Zu-rücklassung des Civilrechts und der Proceß-ordnungen, so ganz vorzugsweise auf den Ha-fen des Strafrechtes lossteuere. In Würtem-berg und Baden war ungefähr das Nämlichegeschehen, ohne daß dort jener Grund dafürgeltend gemacht werden konnte. In Badeninsbesondere ist schon ein Paar Jahre langeine ganz gute Criminalproceßordnung bear-beitet, man harrte auf ihre Vorlage beidenStanden, öffnete schon den Mund, sie aufzu-nehmen, und bekam statt des gewünschten Bis-sens nicht gerade einen Stein, aber doch gewißetwas hineingeschoben, was die Zähne tüchtigmürbe machte. Noch steht dahin, ob das mitso viel Fleiß und Talent in der zweiten kurdi-schen Kammer Durchgearbeitete die Ehre undWirksamkeit eines Gesetzes jemals erlange. Esverlautete, die erste Kammer sei unzufriedendamit, und, wenn die Staatsregierung denEntwurf nicht freiwillig zurückziehe, stündenihm dort Modifikationen bevor, welche miteiner Ablehnung in der Wirkung völlig gleichstünden. Denn — so nahm man an — diezweite Kammer würde in jene Modifikationennicht willigen; ja, daß selbst die Staatsregie-rung Bedenken tragen würde, dieses zu thun,konnte man aus der Stelle abnehmen, welche

die öffentliche Meinung ihr bei diesen Ver-handlungen anwies und welche sie wirklich be-reits bei den Verhandlungen der zweiten Kam-mer eingenommen hatte. Sie war hier mög-lichst nachgiebig gewesen, und hatte, wolltesie den Entwurf da durchdrungen, auch Ursachedazu. Denn, wenn gleich überall in den deut-schen Ständekammern die Majoritäten für dieRegierungen sein werden, so hat doch die badi-dische zweite Kammer, in Folge des verfas-sungsmäßigen und von der Staatsregierungnoch nicht verkümmerten Grundsatzes: ge-wählte S'taatsdiener bedürften als Abgeord-nete von der Staatsregierung keines Urlaubs,noch mehr oppositionelle Elemente gerade inihren staatsdienerlichen Angehörigen, als ir-gend eine andere. Bei Gesetzgebungssachen— im Gegensatze zu administrativen Maß-regeln — ist aber schon ein sehr gelindes op-positionelles Element, ich möchte sagen: einfreier, gesunder und redlicher Augenaufschlagohne alle politische Färbung, hinreichend, dasfür Ehre, Freiheit, Leben und Vermögen derMenschen Nöthige zu erringen und zu ver-bürgen.

Ich nehme die Bemerkung wieder auf, daßgar mancherlei Gründe gerade die Strafgesetz-gebung in unserm Deutschlande cultiviren.Zunächst ist so ein Strafgesetz etwas Rundes,Abgeschlossenes, und folgeweise am erstenFertiges. Der Schneeball, und wäre er auchein ziemlich großer, ist verhaltmäßig bald in