Band 
1840, Juli-Dezember.
Entstehung
Seite
647
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019

Agent über Zählgebühren oder dergl., derenBetrag dem Ersteren zu hoch vorkam; der Agentzeigte der Behörde an, er betreibe nun die Aus-stande nicht mehr, er habe sie bisher für Denund Den betrieben. Und der Richter? Er nahmden Agenten als Betrüger in Untersuchung undich halte für sehr wahrscheinlich, daß der Buch-stabe des Gesetzes dem Richter dabei ganz zurSeite stand.

Lange Zeit hatte es gedauert, bis die neueStrafgesetzgebung im Königreich Würtembergin beiden Kammern durchdiscutirt war. Esgalt als letzte Probe, ob die Opposition derzweiten Kammer wenn auch nicht siege, dochin einigen wichtigen Principienfragen durch-dringe. Die Opposition unterlag in Folge desentschiedenen Widerstands der ersten Kammerbei solchen Principienfragen, besonders dembekannt gewordenen Artikel, welcher dem Bauerdas Recht geben sollte, Wild zu erlegen, wennes seinen Acker beschädige. Auch in Badenwandte Commission und zweite Kammer vielZeit auf den ihnen vorgelegten Gesetzentwurf.Im Großherzogthume Hessen war von der Com-mission, im Referate des Oberappellations-und Cassationsgerichtsraths Hesse und imKorreferate des Oberappellations- und Cassati-onsgerichtsprasidenten Freiherrn von Arens,ein ausführlicher Bericht über den Entwurf ge-liefert worden. Gewiß enthielt jener Berichtviel Verdienstliches und seine meisten Antrageverdienten, wie auch geschehen, die Annahmedurch die zweite Kammer. Aber verkennen laßtsich doch ebenso wenig, daß diese zweite Kam-mer mit großer Schnelligkeit den Entwurf be-rieth. So war sie mit denjenigen Artikeln,welche die politischen Vergehen und Verbrechenbetreffen (nicht weniger als 53 Artikeln), inungefähr vier Stunden fertig. Dagegen hieltoft gerade auf, was ziemlich unbedeutend dün-ken mochte.

Das Vorstehende ist erklärlich. Der Aus-schuß der zweiten Kammer war bei seinen An-trägen sehr schonend in Principienfragen ge-wesen; er hatte zwar die Vorschläge der Staats-regierung über strafbare Privatvereine und Ver-bindungen theilweise nicht angenommen, aberdoch kein Bedenken getragen, sie dadurch alscriminell zu qualisiciren, wie die Staats-regierung einen solchen Verein oder eine solcheVerbindung verboten hatte; er statuirt nicht,daß im Fall eines sonst drohenden unersetzli-chen Verlustes das Recht des Widerstandes ge-gen obrigkeitliche Personen verübt werde, welchedurch gesetzwidriges Verfahren selbst dazu Ver-anlassung gegeben; er war zwar dagegen, daßRichter, welche in ihrem Amte handelnd, den

vom Großherzoge erlassenen, von dem verant-wortlichen Minister contrasignirten und aus ge-setzliche Weise publicirten Gesetzen, Verord-nungen oder einzelnen darin enthaltenen Ver-fügungen, die gesetzlich verbindende Kraft undGültigkeit deshalb absprachen, oder die, An-wendung und Befolgung derselben darum ver-sagten, weil solche nach ihrer Ansicht der stän-dischen Zustimmung bedurft hatten, deshalbmit Dienstentlassung bestraft würden, aber ersprach doch ebenfalls den Richtern jenes Rechtab und war der Ueberzeugung, daß die Staats-regierung solchen etwaigen Versuchen auf an-dere Weise zu steuern im Stande sei u. s. w.Wenn nun auch da und dort dieser Ausschußmit der Staatsregierung nicht zusammenstimmte,so war das doch schon weniger betrübend unddürfte kluger Weise die letztere nicht veranlas-sen, auf allzu festem Beharren beim Entwürfezu bestehen. Und so kam's, daß die Staats-regierung größtenteils gegen die Vorschlägedes Ausschusses der zweiten Kammer bei derDiskussion nichts einwandte und dadurch sosehr die Berathung verkürzte. Wo sie es aberthat und wo sie Gewicht auf ihre Einwendun-gen legte, wie bei der vorn Ausschuß vorge-schlagenen Unterscheidung zwischen Correcti-onshausstrafe schweren und leichten Grades,hat sie, obgleich in der zweiten Kammer durchMehrheit besiegt, doch alle Chancen noch fürsich, welche das Kommen des Entwurfs in dieerste Kammer ihr bieten. Mit Wahrscheinlich-keit wird nämlich diese ihrem Ausschusse be-treten und jene Unterscheidung verwerfen. Daßaber dann die Majorität der zweiten Kammerihren Entschluß aufrecht halte, auf die Gefahrhin, das ganze Gesetz fallen zu sehen, was sogroße Opfer an Zeit und Geld gekostet hat undauch gewiß vieles Nützliche und Annehmbareenthält, ist höchst unwahrscheinlich. Aehnlichmöchte es mit andern etwaigen Verschiedenhei-ten in den Ansichten erster und zweiter Kam-mer ergehen.

Noch weitere Gründe möglicher großer Ve-eilung der Berathung des Strasgesetzentwurfsin der zweiten Kammer waren: die längereAbwesenheit der Abgeordneten Glaubrechund Brunck wegen Krankheit und eine ziem-lich sichtbare Abneigung des Präsidenten gegenAmendements, die ihm nicht streng zur Sachezu gehören schienen. Auch ward das Beratheneiniger wichtigen Materien dadurch überflüssig,daß man von der Staatsregierung eigene Ge-setzesvorlagen darüber sich zu erbitten beschloß.Rechnet man nun noch hinzu, daß die intelli-genteren Mitglieder der Kammer theilweiseschon als Ausschußmitglieder mit der Sache j

fertig geworden waren und daß die Mehrheitder Kammer ihrer politischen Farbe nach nichtdaran denken konnte, über Principiensragenmit der Staatsregierung in Unfrieden zu sein,so erklärt sich auch dadurch ein schnellerer Gang.

Nicht unwahrscheinlich findet dieser ebenfallsin der ersten Kammer statt und ein großer Theilder Schwierigkeiten, welche in Baden nun nochdem Entwürfe bevorstehen, ist im Großher-zogthume Hessen bereits dadurch beseitigt, daßdie Hälfte der begutachtenden Commission ausMitgliedern der ersten Kammer bestand. Zwarsind diese nicht durchweg mit der Majoritätder andern Hälfte einverstanden gewesen, aberimmer bleibt ein bedeutender Vorsprung, daßman über Manches sich bereits geeinigt hat,aus dem wenigstens feine Fasern in das nochUngeeinigte hinüberziehen.

Briefe eines reifenden Anachoreten.

Mitgetheilt von Alexander Soltwedel.

(Fortsetzung.)

Il-

Hannöversch Münden.

Es war ein vom Nebel durchträumterAbend, als ich durch's weender Thor in Göt-tingen einfuhr; die Lampen brannten trübeund unbehaglich; — da wurde ich schnell undunbehaglich an die neusten Zustände und Stim-mungen der göttinger Universität erinnert. Ichblieb einige Tage zur Orientirung und zu Be-suchen im Musensitze, nun aber schreibe icheuch die buntesten Betrachtungen aus der herr-lichsten Gegend Norddeutschlands, aus Mün-dens waldumkränzten Thale und ich schwelgeim Vollgenuffe dieser großen Natur, wie einunschuldig Kind an den Brüsten seiner lieben-den Mutter.

Wenn ihr euch jene Gottesgefühle zurück-träumt, mit denen der Jüngling aus dem trock-nen Collegio seines professorlichen Polyhistorsin die leuchtende Frühlingslust tritt, da wißtihr, Freunde, wie mir, euerm Anachoreten,zu Muthe ward, seitdem er aus GöttingensdintenbeklertemCollegiensaale nach Münden indiese köstliche Landschaft hinübergeschweift ist.Ich stelle mich Abends auf die Weserbrücke undsehe die Woge hüpfen und höre sie flüstern, ichschweife hinauf zu den blauenden Bergen undFrühling und Freiheit, überall ist hier herr-lichster Frühling! Da möchte ich Dichter wer-den und meinen Gefühlen das Flammensiegelder dichterischen Weihe aufdrücken, so daß siestolz im Purpurmantel ihres Schmerzes hin-ausschreiten könnten in die staubigte, hackende,