Das Konzil von Trient.
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Dieser bewunderungswürdige Akt der Rechtfertigung des Men-schen, welche durch die gemeinsame Thätigkeit Gottes und des Men-schen zu Stande kommt, so daß« die Hauptsache von Gott ausgeht,der Mensch mit der ihm gebliebenen Freiheit aber auch das Deinigebeitragen muß, wird hierauf sehr genau dargestellt. Der freie Willedes Menschen empfängt die erste höhere Anregung in der Gnade deserbarmenden Gottes, welche er als freies Wesen annimmt oder ab-weist; wenn er sie annimmt, entsteht in ihm zuerst durch die An-hörung der verkündeten Heilswahrheit Glaube an dieselbe, darausweiter Furcht und Hoffnung, Liebe zu Gott und Haß der Sünde,endlich der sehnsüchtige Wunsch, die Taufe zu empfangen, und dieGebote Gottes zu halten. So bereitet sich der Mensch mit steterHülfe der göttlichen Gnade zur eigentlichen Rechtfertigung, in welcherGott um der Verdienste Jesu Christi willen dem Menschen alle Sündenvollkommen erläßt und sie gänzlich tilgt, ihn zugleich wahrhaft heiligtund an Kindes Statt annimmt. >) Bei der ersten Rechtfertigungdurch die Taufe werden auch alle durch die frühern Sünden ver-dienten Strafen (doch mit Ausnahme der bloß natürlichen Folgendieser Sünden) vollständig nachgelassen, so daß gar nichts mehr,was Gott mißfällt, im Menschen vorhanden ist. Es bleibt zwar imgerechtfertigten Menschen die Begierlichkeit des Fleisches, aber nachGottes Willen nur zum Kampfe und Siege, zur Uebung der Demuth,zur Anspornung des Gebetseifers, zur Vermehrung der Verdienstemit Gottes Gnade. Wenn aber der Mensch nach dieser erstell Recht-fertigung durch die Taufe in schwere Sünde fällt, und von Gott sichabwendet, macht er sich vor Gott doppelt strafbar, weil er nicht wievor der Taufe aus Unwissenheit sündigt, sondern, nachdem er dieWahrheit und den Willen Gottes erkannt, und die Süßigkeit desFriedens mit Gott verkostet hat. Darum ist es recht und billig, daßein solcher Sünder strenger von Gott behandelt werde. Es wirddaher bei der Rechtfertigung durch die Buße wohl die Schuld unddie ewige Strafe der Sünde von Gott nachgelassen; aber eine zeit-liche Strafe bleibt nach Gottes weiser Güte zur empfindlichen Genug-thuung für die so leichtsinnig wieder begangenen Sünden und zurheilsamen Verwahrung vor dem Rückfalle in die Sünde. Diese zeit-liche Strafe kann der Mensch durch Eifer in guten Werken, Beten,
1) Dabei wurde Calvin's schreckliche Lehre, daß nur die von Gott zurSeligkeit Vorherbestimmten die Gnade der Rechtfertigung wirklich empfingen, dieAndern nicht, sammt ihrer Voraussetzung, als wären gewisse Menschen vonGott zum Bösen vorher bestimmt, ausdrücklich verworfen. (8. VI. <-. 17.)