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III. Zeitalter Friedrich's des Großen.
gerade das Gegentheil wahrnehmen. In Wahrheit waren die Jesuitenebensowenig Teufel als Halbgötter, sondern Menschen wie andere,und ihr Verein den Einflüssen menschlicher Schwächen, Irrthümerund Anfälligkeiten, gleich andern menschlichen Instituten, unterworfen.
In Frankreich fand sich bald ein erwünschter Anlaß, den Ordenanzugreifen. Ein Pater LaValette, der als Vorsteher der Missionendes Ordens auf den französischen Inseln in Westindien große Han-delsgeschäfte trieb, gcrieth durch deu Verlust rcichbeladener, von denEngländern während des Krieges ihm genommener Schiffe in Bank-bruch, und konnte die ausgestellten Wechsel nicht decken. Ein Han-delshaus in Marseille, welches dieselben aceeptirt hatte, verlangteEntschädigung vom Orden und klagte, als derselbe mit Berufungauf seine Konstitutionen nicht bezahlen wollte, vor dem Parlamentzu Paris. Dieses nahm Einsicht davon, sprach den Konstitutionenihre Gültigkeit für eine Rechtssache ab, und vcrurthcilte den Ordenzur Zahlung, leitete aber zugleich ein anderes Rcchtsverfahren gegendie Existenz des Ordens ein, weil in den vorgelegten KonstitutionenSätze enthalten seien, welche für aufrührerisch und gottlos erklärtwerden müßten, und weil die von den Päpsten ertheilten Vorrechtemit aller kirchlichen, weltlichen, sittlichen und natürlichen Ordnungim Widerspruch stünden. Choisenl ermunterte das Parlament beidiesem Schritte; der König aber war, ungeachtet seiner Anhänglichkeitan die herkömmliche Form der Lehre und Kirche, doch viel zu sehrmit seinen Vergnügungen beschäftigt, um dieser Angelegenheit großeAufmerksamkeit zu widmen, und ließ sich durch die Versicherung be-ruhigen, daß es nicht auf eine gänzliche Aufhebung des Ordens,sondern nur auf Verbesserung seiner Einrichtungen abgesehen sei.Hierauf erfolgte am 6. August 1762 ein Parlamentsbeschluß, daß dieGesellschaft Jesu in Frankreich aufgehoben sein solle, weil ihre Fort-dauer mit der Wohlfahrt des Staats unverträglich sei. Dabei wurdeden Mitgliedern der Besitz von Pfarrämtern und Pfründen gestattet,wofern sie sich eidlich verpflichten wollten, aller Gemeinschaft mit demOrden zu entsagen und die verderbliche Sittenlehre desselben zu bc-streiten. Unter Tausenden fand sich kaum Einer, der diesen Eidleistete, die meisten erklärten ihn ihrem Gewissen zuwider.
König Karl III. von Spanien, in dessen Abhängigkeit unterseinem minderjährigen Sohne Ferdinand das Königreich Neapel undSicilicn stand, war für seine Person, gleich den Königen Joseph vonPortugal und Ludwig XV., voll der innigsten Anhänglichkeit an denGlauben und die Gebräuche der römischen Kirche, wurde aber von