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III. Zeitalter Friedrich's des Großen-
hatten- War Friedrich ungeachtet der Härte, die vermöge seines oftrücksichtslosen Durchgrcifens auch seine Regierung hatte, in seinemStaate verehrt, so war Joseph fortwährend verstimmt durch den An-blick des Unwillens, den er in der Meinung, seiner UnterthanenBestes zu wirken, erregte.
Wenn Joseph auch gegen die Kirche seine Neucrungssucht kehrteund einer Richtung folgte, welche in nicht ferner Zukunft alt einenAbgrund führte, so erklärt sich dieß daraus, daß die eigentlichen Zieleder gottlosen Philosophie und Staatskunst sich seinem Blicke verbargen.Joseph's Ansichten, soweit sie seine die Kirche betreffende Staatskunstbestimmten, ließen sich in eine Lehre zusammenfassen, wonach Reli-giosität zwar ein Hauptziel des Regenten sein mußte, aber eine Re-ligiosität, die sich unvermerkt von der christlichen Religion entfernte,und sich auf einen Inbegriff der von der natürlichen Religion ge-lehrten Grundsätze beschränkte.
Nachdem bei Lebzeiten Maria Thcresia's durch Begünstigung vonFebronius Ansichten, durch Einführung derselben in den theologischenUnterricht vorgearbeitet worden war, und nur die persönliche Ge-sinnung der Fürstin unmittelbarer Befchdung der Kirche noch vor-gebeugt hatte, begann Joseph, der nach seinem eigenen Ausdrucke diePhilosophie zur Gesetzgeberin in seinen Staaten erheben wollte, seinerücksichtslosen Neuerungen.
Diesclben galten dem Klostcrwcsen, dem Zusammenhange mitdem päpstlichen Stuhle, der Anordnungen des Gottesdienstes unddem theologischen Unterrichte. Seine Bundesgenossen waren dabeidie Schriftsteller, die mit Hohn und Verläumdnng das Ansehen derKirche bei allen Ständen zu erschüttern suchten. Dazu warb er aberauch als Bundesgenossen Mitglieder des Klerus, so daß der Fort-schritt seiner Neuerungen das Ergebniß haben mußte, daß ein zumVerderben der Kirche die Hand bietender Klerus sich bildete, derwegen seiner unkirchlichen Haltung keine Achtung, bei dem Volke keinVertrauen und keine Wirksamkeit hatte. Von den Klöstern wurdendiejenigen, welche nach den damaligen Staatsansichtcn „zum Bestender bürgerlichen Gesellschaft nichts Sichtbares beitrügen," unterdrückt.Diejenigen, die man wegen unverkennbarer Nützlichkeit bestehen ließ,wurden in einer Weise behandelt, die ihrer Auflösung vorarbeitete.Damit sie dem Ausstcrbcn näher kämen, wurde die Aufnahme neuerMitglieder von der Genehmigung der Regierung abhängig gemacht;damit sie der Stärke, welche ein jedes aus dem Zusammenhange mitdem gesammtcn Orden schöpfte, beraubt würden, wurde der Zusam-